Wien

Hauptanmeldezeit für Kigas der Stadt Wien startet bald

Wien bietet - nach wie vor als einziges Bundesland - Gratis-Kindergarten ab 3 Jahren an. Am 1.11. startet die Anmeldung für die städtischen Kigas.

Heute Redaktion
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Ab 1. November kann man sein Kind für einen städtischen Kindergarten anmelden.
Ab 1. November kann man sein Kind für einen städtischen Kindergarten anmelden.
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Am 1. November startet die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien für das Kindergartenjahr 2021/22. Die Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz ist online unter www.kindergaerten.wien.at möglich. Darüber hinaus nehmen die Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten die Anmeldungen auch per E-Mail, Post, Fax oder persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten entgegen.

“Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch der Stadt eine gute und genaue Planung", betonen Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky und Daniela Cochlár, Leiterin der Stadt Wien – Kindergärten. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht von Bedeutung. Die Plätze werden nach objektiven Kriterien, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern, vergeben. Ende März erhalten Eltern Informationen zur Vergabe der städtischen Kindergartenplätze.

Wichtig: Kundennummer beantragen

Mit der Anmeldung für einen Platz in einem städtischen Kindergarten erhält das Kind die benötigte Kunden-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergarten-Kinder automatisch. Doch auch vor der Anmeldung für einen Platz im privaten Bereich benötigt jedes Kind eine KundInnen-Nummer. Diese kann online, per E-Mail, Post oder Fax bei einer Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten beantragt werden. Alle Informationen gibt es im Internet oder beim Infotelefon unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55.

In diesem kurzen Video erfährst du mehr über die Anmeldungen:

Das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend

In Österreich müssen alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Die sogenannte Kindergartenpflicht gilt für Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.

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