Wegen Brandstiftung ist ein 22-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im März diesen Jahres im Haus seiner Großeltern in der Altstadt in Hall angezündet. Er wollte eigentlich nur geringen Sachschaden verursachen, der eine Renovierung des denkmalgeschützten Hauses nötig gemacht hätte, um dem Großvater "einen Gefallen zu tun".
Wegen Brandstiftung ist ein 22-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte .
22-Jährige zeigte sind von Anfang an geständig und gab zu, den Teppich im Haus seiner Großeltern angezündet zu haben. Den Großbrand, der sich daraufhin entwickelt hatte, habe er nicht beabsichtigt. Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis sowie die Schadenswiedergutmachung. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte erklärte, er habe am 17. März dieses Jahres, während sich seine Großeltern auf Urlaub befanden, den Teppich im Gästezimmer mit Benzin übergossen und ihn anschließend angezündet. Er habe das Zimmer so weit beschädigen wollen, dass ein Umbau des Hauses und ein Ausbau des Dachgeschoßes notwendig geworden wäre. Dort hätte er eine eigene Wohnung bekommen sollen. Pläne für den Dachbodenausbau bei dem Haus, das unter Denkmalschutz stand, habe es bereits gegeben.
"Das Ganze war eine Dummheit"
Die Großmutter habe nämlich vom Umbau "die Nase voll" gehabt, sein Großvater und er hätten aber den Wunsch gehabt, das Dachgeschoß auszubauen. Er habe lediglich eine Rußentwicklung im Zimmer entstehen lassen wollen und keinen Brand, beteuerte der Angeklagte. Nachdem er den Teppich anzündete, sei er nach Hause gegangen. Er habe nicht gedacht, dass bereits ein Brand ausgebrochen sei. "Das Ganze war eine Dummheit", sagte der Beschuldigte.
"Ich glaube, schuld war meine blöde Rederei", sagte der als Zeuge geladene Großvater. Er habe davon gesprochen, dass es um das Haus nicht schade wäre, wenn es einmal brennen würde. Sein Enkel habe vermutlich gedacht, er würde ihm mit der Tat einen Gefallen tun. Das Gebäude wurde mittlerweile saniert. Der Angeklagte übernahm die dafür angefallenen Kosten in Höhe von 70.000 Euro.