Österreich

Spieler klagt Casino auf 16.000 Euro

Ein Poker-Spieler (32) durfte aufgrund seiner Erfolgsrate nicht mehr in ein Innsbrucker Casino. Nun klagt er auf Gewinnentgang. 

Christine Ziechert
Weil der 32-Jährige nicht spielen durfte, klagte er auf Gewinnentgang (Symbolbild).
Weil der 32-Jährige nicht spielen durfte, klagte er auf Gewinnentgang (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Er ist ein Meister des Omaha-Pokers, bezeichnet sich selbst als "Halb-Profi": Ein 32-jähriger Südtiroler besuchte regelmäßig ein Casino in Innsbruck, gewann jährlich einen fünfstelligen Betrag. "Im besten Monat, im Juli 2021, habe ich etwa 40.000 Euro gewonnen", schildert er der "Krone".

Doch der dauerhafte Gewinnregen war dem Casino wohl zu viel: Denn einen Monat später wurde der Poker-Spieler von der Teilnahme ausgeschlossen. Als Begründung wurde angegeben, dass der Tisch, an dem der 32-Jährige spielen wollte, nun "privat" sei.

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    Hausverbot nach 9.000-Euro-Gewinn

    Das "Tischverbot" dürfte aber nicht vom Casino selbst, sondern von zwei Spielern erteilt worden sein: "Diese zwei Personen wollten mich wegen meiner ständigen Gewinne nicht mehr teilnehmen lassen", meint der Südtiroler zur "Krone". Nach endlosen Diskussionen wurde schließlich vereinbart, dass das "Poker-Genie" erst ab 23 Uhr am Tisch Platz nehmen darf.

    Der Südtiroler nahm von seinem Recht einmal Gebrauch und gewann 9.000 Euro: "Danach wurde ich endgültig ausgesperrt. Ich habe dann zwei Anwälte mit der Prüfung der Rechtslage beauftragt. Eine willkürliche Aussperrung darf es nicht geben", kritisiert der 32-Jährige.

    32-Jähriger will 16.000 Euro von Casino

    Nachdem Gespräche mit dem Casino-Direktor gescheitert waren, brachte der Glücksritter schließlich Klage gegen das Casino ein: "Hätte der Kläger wie alle anderen Spieler am Pot-Limit-Omaha-Spiel teilnehmen können, hätte er im Zeitraum von Mitte August 2021 bis zur Klagseinbringung mindestens einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt." Neben dem Gewinnentgang klagt der Poker-Spieler auch auf Unterlassung des Teilnahmeverbotes in Höhe von 6.000 Euro.

    Als Begründung für den Gewinnentgang wird angegeben, dass der Kläger "schlichtweg die spieltheoretischen und mathematischen Grundsätze des Pot-Limit-Omaha Spiels besser als die meisten anderen Spieler beherrscht. Er ist daher in der Lage, dauerhaft Gewinne zu erzielen." Zudem sei er auf den Zutritt in das Innsbrucker Casino angewiesen, da er seinen Lebensunterhalt teilweise durch das Pokerspiel in einer Spielbank bestreite. 

    "Es handelt sich um einen richtungsweisenden Fall in Österreich, ob man einen Spieler einfach aussperren darf" - Kläger

    Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem 32-Jährigen und dem Casino scheiterte bisher, im Jänner steht daher der Auftakt des Zivilprozesses an: "Es handelt sich um einen richtungsweisenden Fall in Österreich, ob man einen Spieler einfach aussperren darf", so der Südtiroler zur "Krone".