Pure Schikane

Heeres-Ausbilder forderte Rekruten auf, Penis zu zeigen

Ein Ex-Soldat quälte Rekruten bis zur Erschöpfung und erpresste sie mit der Aufforderung, ihren Penis zu entblößen. Nun musste er vor Gericht.

Österreich Heute
Heeres-Ausbilder forderte Rekruten auf, Penis zu zeigen
Der Angeklagte soll drei Rekruten mit nicht bewältigbaren Aufgaben schikaniert haben (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und sexueller Nötigung musste sich heute, Donnerstag, ein ehemaliger Berufssoldat vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten: Der 31-Jährige hatte im April 2021 drei Rekruten in einer Klagenfurter Kaserne ohne ersichtlichen Grund Pionierübungen aufgetragen, die nicht zu bewältigen waren. 

Nachdem die Grundwehrdiener gescheitert waren, wurden sie mit weiteren schweren körperlichen Übungen schikaniert – laut Staatsanwaltschaft sogar bis zur völligen Erschöpfung. Schließlich drohte der Zeitsoldat damit, weitere solche Übungen durchzuführen, "wenn nicht einer von ihnen auf den in der Nähe befindlichen Turm klettere und seinen Penis entblößen würde". Eine anonyme Beschwerde an das Militärkommando brachte den Fall damals ins Rollen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte schuldig und gab zu, seine Kompetenzen als stellvertretender Gruppenkommandant überschritten und die Rechte der Grundwehrdiener auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmtheit verletzt zu haben. Zudem zeigte sich der 31-Jährige reuig. 

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    Auf die Frage von Richter Gerhard Pöllinger-Sorré, wo denn der eigentliche Gruppenkommandant und die Dienstaufsicht zu dem Zeitpunkt gewesen seien, antwortete der Ex-Soldat laut ORF: "Es war üblich, dass ich mit der Gruppe allein war. Meine Vorgesetzten übten meistens andere Aktivitäten, wie etwa Sport, aus."

    Es war einfach ein unnötiger Blödsinn, der beim Bundesheer nichts verloren hat!
    Gerhard Pöllinger-Sorré
    Richter

    Der Verteidiger des Kärntners, Eduard Sommeregger, wies zudem darauf hin, dass es zwischen dem Angeklagten und den betroffenen Grundwehrdienern ein freundschaftliches Verhältnis gab und dabei gewisse Grenzen überschritten wurden. Das nicht rechtskräftige Urteil – acht Monate bedingte Haft und 1.800 Euro Geldstrafe – fiel aufgrund der Unbescholtenheit des Ex-Soldaten, dem länger zurückliegenden Tatzeitpunkt und der Tatsache, dass die Dienstaufsicht ihre Funktion nicht ordnungsgemäß erfüllt hätte, milde aus. "Es war einfach ein unnötiger Blödsinn, der beim Bundesheer nichts verloren hat!", so Richter Pöllinger-Sorré.

    red
    Akt.