Wirtschaft

Heftige Folgen, wenn du neue ORF-Gebühr nicht zahlst

Ab Jänner 2024 muss jeder Haushalt in Österreich die neue ORF-Gebühr zahlen. Wer darauf vergisst, muss mit weitreichenden Folgen rechnen. 

Wer die neue ORF-Gebühr nicht bezahlt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Wer die neue ORF-Gebühr nicht bezahlt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Zu Jahresbeginn muss jeder Haushalt in Österreich mit Post vom ORF rechnen. Ab Jänner 2024 ist nämlich die neue ORF-Gebühr zu bezahlen. Anders als bisher angenommen, muss die Gebühr nicht monatlich, sondern auf einen Schlag bezahlt werden. Während sich die Kosten beispielsweise in Wien auf knapp 235 Euro belaufen, müssen die Bürger in Kärnten etwas tiefer in die Tasche greifen und etwa 245 Euro berappen. Sechs der neun Bundesländer schlagen auf die neue Gebühr noch eine Landesabgabe drauf. Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht.

Wer die neue ORF-Gebühr nicht bezahlt, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Sollte die Zahlfrist von 14 Tagen missachtet werden, droht das Inkassobüro mit einer gerichtlichen Forderung des Betrags. Neben hohen Mahnspesen können im schlimmsten Fall auch Pfändungen drohen. 

Ab 1. Jänner müssen somit alle Haushalte die Abgabe entrichten. Nur mit wenigen Ausnahmen kannst du der Regelung entgehen. Grundsätzlich gilt aber: Wer von der bisherigen GIS befreit war, soll das auch von der neuen ORF-Gebühr bleiben. 

So bist du von der ORF-Gebühr befreit

Die Einkommensgrenzen für die Befreiung von der GIS hängen von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Für eine Person liegt die Grenze bei einem Haushalts-Nettoeinkommen von 1.243,49 Euro. Bei zwei Personen darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, und für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 191,87 Euro. Es gibt auch bestimmte Ausnahmen von der GIS-Pflicht, für die diese Einkommensgrenzen gelten. Dazu gehören Arbeitslose, Gehörlose, Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld und Bezieher von Leistungen aus öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit, wie zum Beispiel Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Darüber hinaus sind Pensionisten, die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten, Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Studien- und Schülerbeihilfebezieher befreit. Bezahlt werden muss demnach per Überweisung. Die gesamte Jahresgebühr soll per Zahlschein an den ORF überwiesen werden. Wem dies allerdings zu viel Aufwand ist, der kann dem ORF Zugriff auf sein Konto geben und die Summe per SEPA-Lastschriftmandat automatisch einziehen lassen.

ORF-Haushaltsabgabe nach Bundesländern
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