Niederösterreich

Heftige Kritik an Maulkorb für Mitarbeiter des Landes

Bedienstete sollen laut Anweisung nicht direkt, sondern über die Landesamtsdirektion mit dem Rechnungshof kommunizieren. Der Aufschrei ist groß.

Heute Redaktion
Ordner voller Dokumente. Symbolbild
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Getty Images/iStockphoto/Gabrieuskal

Für Wirbel sorgt angesichts einer Sonderprüfung durch den NÖ Landesrechnungshof eine Dienstanweisung für Landes-Mitarbeiter. Demnach sind "sämtliche Unterlagen/Stellungnahmen/Fragebeantwortungen im Zuge der Prüfung grundsätzlich nicht direkt an den Rechnungshof zu übermitteln", sondern an die Landesamtsdirektion, konkret die Abteilung für Innenrevision, berichtete "profil". SPÖ, FPÖ und NEOS kritisierten die Vorgabe am Donnerstag als "Maulkorb" und forderten die Aufhebung.

Die Dienstanweisung der Landesamtsdirektion "Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof" wurde mit 7. Juni 2022 "lediglich aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst", wurde vonseiten des Landes auf Anfrage mitgeteilt. Verschickt wurde das Dokument laut dem Nachrichtenmagazin an alle Gruppen und Abteilungen des Landes - von der Agrarbezirksbehörde bis zur Straßenbauabteilung. Man komme der Anforderung des Rechnungshofes nach, dass die elektronische Übermittlung von Prüfungsunterlagen im Rahmen der Erhebungen über den Cloud-Service "Rechnungshof-Box" erfolgen soll, erklärte das Land. "Da aufgrund der Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei Mitarbeiter der Innenrevision angefordert", hieß es.

Landesamtsdirektion in Kenntnis zu setzen

Betont wurde weiters: "Wie die Dienstanweisung ebenfalls ausführt, sind Beauskunftungen und Ergänzungen von Unterlagen per E-Mail nach wie vor auch direkt möglich." Allerdings müssten laut "profil" die Fachabteilungen "jedenfalls" die Landesamtsdirektion in Kenntnis setzen, bevor solche Informationen an die Prüfer weitergegeben werden. Sollten Mitarbeiter direkt von Rechnungshofprüfern kontaktiert werden, müssten sie "derartige Prüfungshandlungen unverzüglich" der Landesamtsdirektion mitteilen.

Kritik von SPÖ, FPÖ und NEOS

Kritik kam von SPÖ, FPÖ und NEOS in Niederösterreich, die auf die laufende Sonderprüfung von landesnahen und Landes-Unternehmen durch den Landesrechnungshof verwiesen. Ausgangspunkt für den Ende April gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Antrag ist vermutete illegale Parteienfinanzierung durch die ÖVP. Kontrolliert werden sollen alle Geldflüsse im Zusammenhang mit Inseraten, Förderungen oder Kooperationen. Die Volkspartei weist die Vorwürfe zurück.

Der Landesgeschäftsführer der SPÖ NÖ, Wolfgang Kocevar, verlangte am Donnerstag in einer Aussendung "ein sofortiges Ende der Niederösterreich-Zensur". Der Landesparteiobmann der FPÖ, Udo Landbauer, forderte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf: "Hören Sie auf, Bedienstete einzuschüchtern, Informationen schönzufärben und sorgen Sie dafür, dass der Rechnungshof in Ruhe arbeiten kann." Er warf der ÖVP vor, die Prüfung des Landesrechnungshofes in der Inseraten-Causa "ganz bewusst zu verzögern". NEOS-Landessprecherin Indra Collini betonte in einer Aussendung: "Der Landesrechnungshof soll die Vorwürfe der illegalen Parteienfinanzierung unbeeinflusst prüfen können und nicht vom System Volkspartei an seiner Arbeit behindert werden." Sie verlangte zudem die Einrichtung einer Whistleblower-Plattform.

Stellungnahme des Landes

Zu der Thematik „Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof“ wird von Mag. Klemens Gundacker, Leiter der Internen Revision beim Amt der NÖ Landesregierung, informiert: „Die gegenständliche Dienstanweisung ,Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof‘ wurde mit 7. Juni 2022 lediglich aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die zitierte Bestimmung kommt der Anforderung des Rechnungshofes nach, dass die elektronische Übermittlung von Prüfungsunterlagen im Rahmen der Erhebungen über den durch den Rechnungshof eingesetzten Cloud Service ,Rechnungshof-Box‘ erfolgen soll. Da aufgrund der Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei Mitarbeiter der Innenrevision angefordert. Darüber hinaus wurde hier eine Vorgangsweise festgeschrieben die im Wesentlichen in den letzten Jahren bereits gelebt wurde.  Wie die Dienstanweisung ebenfalls ausführt, sind Beauskunftungen und Ergänzungen von Unterlagen per Email nach wie vor auch direkt möglich.“

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