Österreich

Heftklammer macht zehntausende Testamente ungültig

Ärger um den letzten Willen. Weil das Höchstgericht bei Formvorschriften strenger wurde, bangen nun Erben um ihren Vermögensanteil von Verstorbenen.

Florian Horcicka
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Heftklammer macht Testament ungültig
Heftklammer macht Testament ungültig
privat

Das letzte Hemd hat keine Taschen – daher versuchen jedes Jahr bis zu 70.000 Österreicher ihr Erspartes an besonders liebgewonnene Verwandte oder Freunde zu verteilen. Die Vorschriften für ein gültiges Terstament waren stets penibel, doch einige Gerichtsurteile können jetzt die Hinterbliebenen in Bedrängnis bringen.

Erben will gelernt sein

Bisher war es so: Testamente, die bei Rechtsanwälten oder Notaren errichtet wurden, galten als besonders sicher. In der Kanzlei (und vor Zeugen) wurde das Schriftstück unterschrieben. Die Existenz des letzten Willens wurde in einem Register vermerkt, die Papierseiten zusammengeheftet und verwahrt.

Untrennbar verbunden

Eine peinliche Testament-Fälscher-Affäre an einem Vorarlberger Gericht bringt jetzt aber eine Ende dieser Vorgehensweise. Die Testaments-Seiten müssen untrennbar miteinander verbunden werden. Das geht am einfachsten mittels doppelseitigem Ausdruck. Auch Verleimung, wie bei Büchern, wäre möglich. Alte, nur zusammengeheftete, Testamente können vor Gericht angefochten werden. Was unerwünschte Folgen haben kann: Im schlimmsten Fall erhält etwa der ungeliebte Sohn also genausoviel wie die verhätschelte Tochter.

Augen auf beim letzten Willen!

Anwaltskammer-Präsident Rupert Wolff rät bei der Testamentserrichtung professionellen Rat einzuholen, damit sowohl Inhalt, als auch Form der Urkunde stimmen. Denn am wortwörtlichen Ende soll nicht eine simple Heftklammer über den finanziellen Dank entscheiden müssen.

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