Österreich

Heim schmiss Pflegerin trotz Unkündbarkeit raus

Die Entlassung einer eigentlich unkündbaren Mitarbeiterin kommt den Betreiber eines Seniorenheims in Niederösterreich jetzt teuer zu stehen.

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

Zwanzig Jahre lang hatte Frau H. als Pflegerin in einem Wiener Spital gearbeitet – als unkündbare Beamtin. Im Jahr 2002 erhielt sie dann ein attraktives Jobangebot von einem privaten Seniorenheim südlich von Wien. Um die erfahrene Pflegerin abzuwerben, bot ihr der neue Arbeitgeber einen Kündigungsverzicht bis 2022, da sie durch den Wechsel auf ihre unkündbare Anstellung im Wiener Krankenhaus verzichten würde – die Frau nahm das Angebot an.

Etwas mehr als zehn Jahre später folgte dann die böse Überraschung. Im Sommer 2013 wurde die Pflegerin zuerst dienstfrei gestellt, zwei Tage später folgte das Schreiben mit ihrer Entlassung. Sie habe sich den Kündigungsverzicht erschlichen, lautete der Vorwurf. Die Pflegerin war empört darüber, wie ihr Arbeitgeber mit ihr umging, und wandte sich an die Arbeiterkammer. Ihrem Dienstgeber gegenüber erklärte sie sich ausdrücklich arbeitsbereit und arbeitswillig.

Jahrelanger Rechtsstreit

Ein sechsjähriger Rechtsstreit folgte – bis man sich schließlich auf einen Vergleich zwischen der Klägerin und dem Beklagten einigen konnte. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, Frau H. einen Betrag in Höhe von mehr als 195.000 Euro netto zu bezahlen. Das Geld ist mittlerweile auf dem Konto der Pflegerin eingetroffen.

"Dieser Fall zeigt deutlich auf: Recht haben heißt noch lange nicht, zu seinem Recht zu kommen. Aber die Experten der AK Niederösterreich helfen gerne, damit die Arbeitnehmer das erhalten, was ihnen auch zusteht", so AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser. (min)