Österreich

Heimhelferin (44) bestahl Senioren

Heute Redaktion
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Am Landesgericht musste sich am Mittwoch eine 44-Jährige verantworten, weil sie mehrere alte und pflegebedürftige Menschen bestohlen haben soll. Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Laut Anklage soll die Frau Schmuck und Bargeld gestohlen und die Pretiosen teilweise im Dorotheum verkauft haben. Schaden: rund 30.000 Euro! Kurios: Die Heimhelferin habe während der Diebstähle nach zwei Verurteilungen längst in Strafhaft sitzen müssen – ebenfalls wegen Diebstahls. Die Verdächtige beantragte aber eine Fußfessel, der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Weil der Strafaufschub geltend gemacht wurde, blieb sie auf freiem Fuß.

Leumundzeugnis gefälscht

Im März 2015 soll sich die Beschuldigten als Heimhilfe bei einem Unternehmen beworben haben. Skrupellos: Dort habe sie ein gefälschtes, mit Tipp-Ex bearbeitetes Leumundzeugnis vorgelegt! Nach drei Monaten wurde sie entlassen, weil sich die Beschwerden von ihren betreuten Personen häuften. Grund: Die Kunden kamen ihr auf die Schliche. Doch das reichte der Verdächtigen nicht: Sie fälschte wieder ihren Strafregisterauszug, bewarb sich bei einem weiteren Unternehmen. Auch bei den neuen Kunden soll sie in die Schubladen gegriffen und Wertgegenstände eingesteckt haben.

60 Schmuckstücke verkauft

Laut Anklage konnten neun Opfer namentlich ausgeforscht werden. Das Dorotheum fand heraus: Die Angeklagte habe über 60 Uhren, Ringe, Ketten, Armreifen und Broschen verkauft und Gold im Wert von über 7.000 Euro einschmelzen lassen! Begründung für die nie endenden Diebstähle: „Es war der Drang, dass man Geld bekommt.“ Ihre Anwältin vermutete eine kleptomanische Störung, zog einen psychiatrischen Gutachter bei. Dieser bezeichnete die 44-Jährige aber nur als „neurotische Diebin“ und erklärte, deren Steuerungsfähigkeit sei „eingeschränkt, aber nicht aufgehoben“ gewesen. Das Urteil: zwei Jahre (nicht rechtskräftig).