Österreich

Heimleiter folterte Bub (13) mit "Drowning"

Heute Redaktion
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Im Frühjahr 2008 soll ein Verantwortlicher der "Kinderwelt Stiefern" im Bezirk Krems-Land einen Zögling mit "Waterboarding" gefoltert haben. Im Landesgericht Krems findet am Montag der erste Strafprozess um die Ausübung von körperlicher Gewalt in diesem nichtkirchlichen Erziehungsheim statt.

Ein respektabler Arzt und Heimleiter der "Kinderwelt Stiefern" soll 2008 einen 12-Jährigen gefoltert haben. Deshalb steht der Mann am Montag vor Gericht. Eine "Hetzkampagne" sieht Verteidiger Hubert Sacha. Sein Mandant bekennt sich vor dem Landesgericht Krems "nicht schuldig".

Der Angeklagte habe sich als viel beschäftigter Mediziner Meriten erworben und sei nur daran interessiert, "zu helfen und zu heilen", betonte Sacha: "Die Geschichte ist hinten und vorne unwahr. Sie ist erfunden."

Folter mit Spazierstock

Der Arzt hatte nach dem Tod seiner Eltern, die das Heim geleitet hatten, Stiefern übernommen. Er soll laut Anklage im Frühjahr 2008 einen minderjährigen Zögling schwer misshandelt haben, nachdem es Erziehern nicht gelungen war, den Burschen zu bändigen. Er soll ihm einen Spazierstock mit einer Spitze aus Metall auf den rechten Fuß gestellt und den Stock mit seinem ganzen Körpergewicht in den Fuß des nur mit Socken bekleideten Buben gerammt haben. Dieser erlitt dabei dem Strafantrag zufolge eine blutende Rissquetschwunde und wurde vorsätzlich am Körper verletzt.

Versuch ihn zu ertränken

Danach soll der Mann den Zögling am Genick gepackt, Richtung Badezimmer geschleift und bei der halb voll gefüllten Badewanne 15 bis 20 Sekunden unter Wasser gedrückt haben, so dass der Bursch "befürchten musste, von ihm ertränkt zu werden", wie es im Strafantrag wörtlich heißt.

"Drowning" beliebte Foltermethode

"Man nennt das Drowning. Das ist neben Waterboarding eine beliebte Foltermethode", führte dazu die Wiener Rechtsanwältin Eva Plaz aus, die als Privatbeteiligten-Vertreterin die Interessen des mittlerweile 18 Jahre alten Burschen vertritt. Dieser, damals noch ein Kind, habe "Todesangst" gehabt. Der Vorfall, der sich vermutlich bereits im Sommer 2007 zugetragen habe, weise "ein enormes Machtgefälle" auf, betonte Plaz: "Hier ein großer, starker mächtiger Mann aus dem Zentrum der Gesellschaft, dort ein damals zwölfjähriges Kind am Rande der Gesellschaft."

Arzt: Nie mit Buben zusammengetroffen

Er sei mit dem Buben nie zusammengetroffen, es habe niemals einen persönlichen Kontakt gegeben, sagte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Eine ehemalige Erzieherin stützt allerdings aus eigener Wahrnehmung die Angaben des nunmehr 18-Jährigen. Sie erinnerte sich bei ihrer Befragung durch die Polizei an Blutergüsse am Kopf des Jugendlichen, nachdem ihn ihr Chef traktiert habe. Als dieser mit dem Burschen im Badezimmer verschwand, habe sie das Kind verzweifelt "Hör auf, hör auf!" schreien gehört. Als die Tür wieder aufging, sei der Zwölfjährige bis zu den Schultern durchnässt gewesen.

Gekündigte Erzieherin belastet Heimleiter

Diese ihn belastende Zeugenaussage basiere auf "Neid uns Hass", weil die Erzieherin gekündigt worden sei, hielt der Angeklagte dazu fest. Die Anschuldigungen des Burschen erklärte der Arzt folgendermaßen: "Ich glaube schon, dass da Projektionen eine Rolle spielen."

Der Fall war ins Rollen gekommen, als vor drei Jahren die Vorgänge im Wiener Kinderheim Wilhelminenberg und in anderen Institutionen publik wurden und unter dem Schlagwort "Heimskandal" in den Medien breite Erörterung fanden. Der betroffene Jugendliche, der damals in einer betreuten WG in Wien lebte, wandte sich daraufhin an seinen Sozialarbeiter und berichtete diesem von seinen Erlebnissen in Stiefern.

Arzt soll schon früher Tiere und Zöglinge gequält haben

In weiterer Folge hatten sich auch mehrere längst erwachsene ehemalige Heimkinder an die Justiz gewandt und erklärt, der Angeklagte, aber auch andere Personen hätten sie bereits Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren in Stiefern körperlich misshandelt. Der Angeklagte, der selbst auf dem Gelände aufgewachsen war, soll demnach schon als junger Erwachsener jüngere und ihm körperlich unterlegene Zöglinge auf sadistische Weise gequält haben, indem er sie beispielsweise zwang, in den Hühnerstall zu kriechen und Eier einzusammeln, während er mit einem Schrotgewehr auf die Hühner schoss.

Vorfälle verjährt

Diese Vorfälle sind an sich verjährt und damit keiner gerichtlichen Aufarbeitung mehr zugänglich, es sei denn, es würden sich allfällige weitere Opfer oder Zeugen zu Vorgängen aus den 1990er-Jahren bei der Justiz melden.

APA/red.