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Heinzl gewinnt Prozess nach Prügel-Affäre mit Sido

Heute Redaktion
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Bild: Screenshot YouTube

Nach den Prügel-Szenen mit Sido am Rande der ORF-Castingshow "Die große Chance" im vergangenen Herbst hatte Heinzl das Nachrichtenmagazin "News" verklagt. Heinzl gewann den Prozess am Freitag im Wiener Landesgericht. "News" wurde nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von insgesamt 3.500 Euro und die Veröffentlichung des Richterspruchs verurteilt.

im vergangenen Herbst hatte Heinzl das Nachrichtenmagazin "News" verklagt. Heinzl gewann den Prozess am Freitag im Wiener Landesgericht. "News" wurde nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von insgesamt 3.500 Euro und die Veröffentlichung des Richterspruchs verurteilt.

Das Blatt hatte nach dem Vorfall am 25. Oktober behauptet, Heinzl habe sich ohne bzw. geraume Zeit nach dem Schlag Sidos fallen gelassen.

Gerichtsmediziner Christian Reiter hatte Anfang Juni in einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dass Heinzl von Sido am Rand der ORF-Castingshow "Die große Chance" einen zumindest mittelkräftigen Schlag kassiert habe, der bei Heinzl sogar eine kurzzeitige Ohnmacht bewirkte. Ein "theatralisches Zusammensinken" schloss Reiter explizit aus. Ursache des Zusammenbruchs war laut Reiter "eine Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene".

Gerichtsmediziner sprach von "Kollaps"

Heinzl befand sich demnach "in einer emotionalen, von ihm nicht steuerbaren Konfliktsituation", erläuterte Reiter: Einerseits sei der Reporter öffentlich gedemütigt worden, andererseits habe er darauf nicht entsprechend reagieren können. Die Folge war laut Reiter ein Kollaps, zurückzuführen auf eine sogenannte vasovagale Schreck- oder Schocksynkope. Die damit einhergehende Gefäß- und Kreislauf-Fehlregulation habe "sicher" eine Bewusstlosigkeit bewirkt, stellte der Sachverständige fest.

Verletzung am Hinterkopf

Dieses Gutachten war auch der Hauptgrund für Baczak, "News" letztlich zu verurteilen. Das Magazin habe den Wahrheitsbeweis nicht erbringen können. Heinzl sei auch am Hinterkopf verletzt worden, was wohl nicht passiert wäre, hätte er sein K.o.-Gehen nur vorgetäuscht.

Die von "News"-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig ebenfalls vorgebrachte Berufung auf journalistische Sorgfaltspflicht ließ Baczak nicht gelten, weil die entsprechende medienrechtliche Bestimmung nur für Geschichten von überwiegendem öffentlichen Interesse - Beispiel wären etwa Malversationen von Politikern - gelte.

Die Vorgeschichte ist bekannt: Nach der am 19. Oktober 2012 ausgestrahlten Sendung war "Die Große Chance"-Juror Sido mit dem auf Interview-Fang befindlichen Heinzl in Streit geraten. Angeblich soll es bereits während der Live-Sendung zu wechselseitigen Provokationen gekommen sein. Dominic Heinzl behauptet, sein Kontrahent habe ihm wörtlich einen Schlag angekündigt, "dass sich dein Gesicht drei Mal im Kreis dreht", wie der 49-Jährige in seiner heutigen Einvernahme Richterin Nicole Baczak berichtete.

Mehrere Videos zum Vorfall gezeigt  

Wie mehrere Videos belegten, die auf Antrag von Heinzls Anwalt Michael Rami im Gerichtssaal abgespielt wurden, wurde Sido am Ende des verbalen Disputs tätlich. Seine Hand ging Richtung Heinzls Kopf, der offenbar getroffen wurde, sich noch zwei Schritte von Sido entfernte und dann nach wenigen Sekunden zu Boden ging.