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Heinzl traf Sido vor Gericht, News muss zahlen

Heute Redaktion
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Mit exakt demselben Ergebnis wie im ersten Rechtsgang im Juli 2013 ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordnete Neudurchführung des medienrechtlichen Verfahrens zwischen Dominic Heinzl und dem Nachrichtenmagazin "News" zu Ende gegangen. "News" wurde wegen übler Nachrede schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Entschädigung von 3.500 Euro verurteilt.

ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordnete Neudurchführung des medienrechtlichen Verfahrens zwischen Dominic Heinzl und dem Nachrichtenmagazin "News" zu Ende gegangen. "News" wurde wegen übler Nachrede schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Entschädigung von 3.500 Euro verurteilt. Für Aufsehen sorgte indes Sidos Verhalten im Zeugenstand.

Das Magazin hatte sinngemäß behauptet, Heinzl hätte bei einem Vorfall am 19. Oktober 2012 am Küniglberg nach einem angeblichen Faustschlag des Rappers Sido bloß simuliert. Der Musiker und TV-Juror war nach einer Folge der ORF-Show "Die Große Chance" .

"News" meinte in diesem Zusammenhang, Heinzl wäre zu Boden gegangen, ohne dass es überhaupt zu einer "Feindberührung" kam. Das Magazin konnte nach Ansicht des Erstgerichts diese Behauptung aber nicht beweisen. Im Dezember kürte "News" den Reporter in einem Jahresblick gar zum "Ungustl des Jahres".

Sido als Zeuge

Das Wiener Oberlandesgericht hatte die erstinstanzliche Verurteilung allerdings aufgehoben und ordnete eine neue Verhandlung an. In dieser wurde am Donnerstag auch Sido als Zeuge gehört. Der Ex-Juror von "Die Große Chance" kam lässig in Jeans und einem Sackerl mit Aufschrift "Vienna Shopping" ins Gericht und zeigte sich gut gelaunt. Die für ihn typische Baseballkappe auf dem Kopf täuschte allerdings nicht darüber hinweg, dass sich beim Deutschen mittlerweile graue Barthaare zeigen.

Richter: Heinzl ließ sich nicht hinfallen

Ein psychiatrisches Gutachten sollte am Donnerstag zudem klären, ob Heinzl seine kurzzeitige Ohnmacht nach dem angeblichen Schlag nicht vorgetäuscht haben könnte. Dass "News" es unterlassen hatte, mit dem mittlerweile 50-jährigen Journalisten Kontakt aufzunehmen und diesem Gelegenheit zu bieten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, wertete Richter Stefan Romstorfer als Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.

Nach Ansicht der Videomitschnitte gelangte Romstorfer außerdem zur Ansicht, die Wucht des Aufpralls deute jedenfalls darauf hin, der Kläger habe sich nicht einfach hinfallen lassen. Für die erlittene Kränkung bekam Heinzl - wie schon beim ersten Urteil 3.500 Euro zugesprochen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "News"-Anwalt Gerald Ganzger gab vorerst keine Erklärung ab. Heinzls Rechtsbeistand Michael Rami nahm von Rechtsmitteln Abstand.

"Und, gewinnst du heute?"

Dominic Heinzl ließ der deutsche Rüpel-Rapper wissen: Und, wie sieht es aus? Gewinnst du heute?" Sodann sagte er dem Richter: "Ich werde nichts sagen. Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."

Auf Belehren des Richters, dass dies nur bedingt möglich sei, wurde Paul Hartmut Würdig - so der bürgerliche Name des Musikers - laut: "Dann würde ich gern meinen Anwalt anrufen, bevor ich weiterrede." Und weiter: "Ich habe ein Zeugnisverweigerungsrecht! Sperren Sie mich ein! Ich sag nix!" Darauf befand der Richter staubtrocken: "Ich brauch ihn eigentlich gar nicht", womit er Sido sichtlich irritierte.

 

Red.