Der 49-Jährige spielte seinen mutmaßlichen Opfern den seriösen Geschäftsmann vor und ergaunerte so von einer Frau 275.000 Euro, von einer zweiten 94.000 Euro. Dafür wurde er am Dienstag vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen und - nicht rechtskräftig - zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
. Dafür wurde er am Dienstag vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen und - nicht rechtskräftig - zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Prozess läuft bereits seit Jänner. Der Mann soll die zwei Frauen durch falsche Versprechungen u.a. über Cyberprodukte um ihre Ersparnisse gebracht zu haben. Die Verteidigung meldete gegen das Urteil Nichtigkeit und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Schöffensenat ist somit nicht rechtskräftig.
Juristin gab ihm 275.000 Euro
Im Juli 2008 lernte der Angeklagte eine wohlhabende Frau kennen. Dann erschlich er sich ihr Vertrauen. Nach Außen hin wirkte der Angeklagte weltgewandt und wie ein seriöser Geschäftsmann. Eines der Opfer war eine promovierte Juristin. Ihr spiegelte er laut Staatsanwaltschaft lukrative Investitionsmöglichkeiten vor. So habe er ihr u.a. für ein Restaurantprojekt in Deutschland, "Alibaba"-Anleihen, den Eintritt in ein Pachtverhältnis und die Anschaffung eines Aston Martin zwecks Weiterveräußerung 275.000 Euro herausgelockt.
Angeklagter macht Opfer verantwortlich
Auch einer weiteren Frau bot der Mann, der sich selbst als "Netzwerkbetreiber" bezeichnete, seine Dienste als EDV-Experte an und kassierte für den Aufbau eines Cyber-Netzwerks. "Das war alles Schrott. Unsere Bekannten haben uns für dumm gehalten, denn die Internetleistungen, die uns 94.000 Euro gekostet haben, die hätten wir auch für 30 Euro im Monat mieten können", sagte der Ehemann der Geschädigten, der im September als Zeuge geladen war. Wenn aus den Internetaktivitäten nichts geworden sei, dann sei dies auf das Unvermögen der betroffenen Personen zurückzuführen, meinte der Angeklagte, der stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben wollte. Am dritten Prozesstag unterstellte er ihnen sogar, dass sie aus reiner Eifersucht gelogen hätten.