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Heißer Strip in Wiener Lokal: No-Go oder legitim?

Bowlingbahn, Restaurant oder Shisha-Bar: Wir haben bei der WKO nachgehakt, in welchen Wiener Lokalen sich Tänzerinnen nackt ausziehen dürfen.
Heute Redaktion
13.09.2021, 21:54

Den 22-jährigen Studenten Caylan aus Wien (Name von der Redaktion geändert) verstörte der Anblick einer Stripperin in einer Wiener Shisha-Lounge. Der Wiener mit türkischen Wurzeln beschwerte sich beim Management und löste damit einen heiße Diskussion unter den "Heute"-Lesern aus.

52 % der "Heute"-Leser haben kein Problem mit Strip-Einlage

Wir haben unsere Leser gefragt, ob es sie stören würde, wenn eine Stripperin neben ihnen in einem öffentlichen Lokal alle Hüllen fallen ließe: Mehr als 1200 User haben geantwortet. Siehe Grafik oben.

"Muss ja keiner hinschauen"oder "Wer sich über so etwas aufregt, der kann eigentlich nur sehr verklemmt sein", ist sich die überwiegende Mehrheit einig. "Finde es einfach nicht okay in einem Lokal zwangsbeglückt zu werden" oder "wenn man sowas sehen will, soll man in ein Puff gehen", sagt der wesentlich kleinere Teil.

Hier anschauen: Um dieses "pikante" Video geht es:

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Dürfen Stripperinnen in jedem Wiener Lokal auftreten?

"Heute"hat darüber hinaus bei dem Gastronomie-Obmann der Wirtschaftskammer Wien, Peter Dobcak, nachgefragt. Dürfen Stripperinnen in jeder Art von Gastro-Betrieb, egal ob Bowlingbahn, Shisha-Lounge oder Restaurant, einen heißen Tanz einlegen?

Grundsätzlich gilt: "Der Wirt hat das Hausrecht und kann selbst entscheiden, ob er solche Auftritte duldet. Er braucht jedoch eine Dauer- oder Einzel-Konzession nach dem Wiener Veranstaltungsstättengesetz ", erklärt Dobcak. Egal ob es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt oder nicht. "Solange der Wirt die Jugendschutzbestimmungen einhält, sind solche Auftritte legitim". Heißt konkret: Es dürfen während der Strip-Einlage keine Jugendlichen unter 18 Jahren anwesend sein.

Gesetzeswidrig sind die nackten Tanzeinlagen hingegen dann, wenn sie nicht von einem Partygast selbst bestellt wurden, sondern vom Lokal-Besitzer. "Wenn der Wirt von sich aus sagt, ich biete jetzt jeden Freitag einen Strip-Abend an, also als regelmäßiges Highlight, wäre dafür ein eigener Gewerbeschein nötig", schließt der Gastronomie-Obmann der Wirtschaftskammer ab.

Haben Gäste im Fall der Fälle auch ein Wörtchen mitzureden?

Welche Möglichkeiten haben Sie als Lokalbesucher, wenn Sie sich von der nackten Tanz-Einlage belästigt fühlen? "Als Mündiger liegt es an einem selbst, sich vor dieser Situation zu schützen, sollte man sich unwohl fühlen", rät Peter Dobcak.

Kurz gesagt: Wer sich an einem Striptease stört, sollte an die Bar gehen und oder in ein anderes Lokal...

(mp)

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