Österreich
Heizschwammerl-Verbot steht auf wackeligen Beinen
Das Verbot von Heizschwammerl ab 2023 in Graz ist an zwei Bedingungen geknüpft. Ob dieses daher umgesetzt wird, ist fraglich.
Im September wurde es angekündigt, nun auch beschlossen: In der Grazer Stadtsenatssitzung wurde über das bedingte Verbot für Heizschwammerl und andere Outdoor-Heizgeräte abgestimmt. Einzig Stadträtin Claudia Schönbacher vom "(Korruptions-)Freien Gemeinderatsclub" stimmte dagegen, auch die FPÖ kritisierte die Regelung, berichtet der ORF.
Ab 2023
Vorgesehen ist, dass ab 2023 Outdoor-Heizgeräte nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen. Allerdings ist dies in Graz an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss die sogenannte Energie-Frühwarnstufe des Bundes in Kraft sein, zweitens die Alarmstufe für Energiesparmaßnahmen in der steirischen Landeshauptstadt gelten.
Kein Heizschwammerl-Verbot auf Bundesebene
Die Sprecherin der zuständigen Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne), versicherte, dass somit das Wirksamwerden des Verbots derzeit nicht absehbar ist. Auf Bundesebene gibt es (derzeit) kein Heizschwammerl-Verbot. Allerdings war die Nicht-Inbetriebnahme von Outdoor-Heizgeräten, etwa in Gastgärten, die Voraussetzung für die Bewilligung des Energiekosten-Zuschusses für Unternehmen.