Österreich

Heizschwammerl-Verbot steht auf wackeligen Beinen

Das Verbot von Heizschwammerl ab 2023 in Graz ist an zwei Bedingungen geknüpft.  Ob dieses daher umgesetzt wird, ist fraglich.

Christine Ziechert
Ob das Heizschwammerl-Verbot in Graz wirklich wirksam wird, wird sich erst zeigen (Symbolbild).
Ob das Heizschwammerl-Verbot in Graz wirklich wirksam wird, wird sich erst zeigen (Symbolbild).
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Im September wurde es angekündigt, nun auch beschlossen: In der Grazer Stadtsenatssitzung wurde über das bedingte Verbot für Heizschwammerl und andere Outdoor-Heizgeräte abgestimmt. Einzig Stadträtin Claudia Schönbacher vom "(Korruptions-)Freien Gemeinderatsclub" stimmte dagegen, auch die FPÖ kritisierte die Regelung, berichtet der ORF.

Ab 2023

Vorgesehen ist, dass ab 2023 Outdoor-Heizgeräte nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen. Allerdings ist dies in Graz an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss die sogenannte Energie-Frühwarnstufe des Bundes in Kraft sein, zweitens die Alarmstufe für Energiesparmaßnahmen in der steirischen Landeshauptstadt gelten.

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    Kein Heizschwammerl-Verbot auf Bundesebene

    Die Sprecherin der zuständigen Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne), versicherte, dass somit das Wirksamwerden des Verbots derzeit nicht absehbar ist. Auf Bundesebene gibt es (derzeit) kein Heizschwammerl-Verbot. Allerdings war die Nicht-Inbetriebnahme von Outdoor-Heizgeräten, etwa in Gastgärten, die Voraussetzung für die Bewilligung des Energiekosten-Zuschusses für Unternehmen.