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Helene Fischer "lässt sich nicht zwingen"

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Nachdem der burgenländische Pensionist Heimo Eitel Schlagersängerin Helene Fischer wegen Diskriminierung eines Behinderten geklagt hatte, begann am Montag im Bezirksgericht Mattersburg der Zivilgerichtsprozess dazu. Fischers Anwalt wies alle Vorwürfe zurück, der Schlagerstar werde sich nicht erpressen lassen, sagte er. Die Verhandlung wurde vertagt.

Nachdem der burgenländische Pensionist Heimo Eitel hatte, begann am Montag im Bezirksgericht Mattersburg der Zivilgerichtsprozess dazu. Fischers Anwalt wies alle Vorwürfe zurück, der Schlagerstar werde sich nicht erpressen lassen, sagte er. Die Verhandlung wurde vertagt.

Der Pensionist leidet an ALS, einer Erkrankung des motorischen Nervensystems. Er behauptet, die Sängerin habe vor einem Konzert im vergangenen Juli in Mörbisch um ihn und eine Gruppe von Behinderten einen großen Bogen gemacht, und die Gruppe verhöhnt.

Der 62-Jährige, der gehofft hatte, den Star persönlich zu einem klärenden Gespräch zu treffen, hatte wegen Diskriminierung geklagt und fordert 2.000 Euro Schadenersatz und 9.600 Euro Schmerzensgeld - sein Gesundheitszustand hätte sich massiv verschlechtert. Ein Treffen gab es auch am Montag im Bezirksgericht nicht. Fischer war nicht persönlich geladen.

Eine Lösung wurde am ersten Verhandlungstag nicht erzielt. Richter Helmut Müller drängte Fischers Anwalt Alexander Wanke, einem Vergleich zuzustimmen. Eine Einladung zu einem Konzert und eine kurze Aussprache mit dem Kläger könnten schon reichen, um die Angelegenheit zu bereinigen, meinte der Richter. Das bestätigte auch Eitel.

"Fischer lässt sich nicht erpressen"

Fischers Anwalt wollte aber nicht nachgeben. Seine Mandantin habe den behinderten Mann nie beleidigt oder überhaupt mit ihm gesprochen. Er warf dem Kläger vor, die Schlagersängerin nach dem Motto "Liebe mich oder ich schlage dich" unter Druck zu setzen. Dem könne Fischer unmöglich nachgeben. "Ich sehe keine Vergleichsmöglichkeit. Hier werden persönliche Befindlichkeiten vorgetragen", sagte der Anwalt.

Es liege keine rechtliche Basis für eine Klage vor. Der Kläger habe sich auch nicht in dem Bereich hinter der Bühne befinden können, weil dies für Krücken- und Rollstuhlträger nicht möglich gewesen sei. Der Bereich sei von Security abgeriegelt gewesen: "Dort war ein Zusammentreffen unmöglich." Helene Fischer habe Eitel auch niemals "böse oder genervt angesehen".

Fischer wies die Vorwürfe bereits zuvor zurück. Der deutschen "Bild"-Zeitung hatte sie damals gesagt: "Die Vorwürfe schockieren mich sehr. Es liegt mir fern, jemanden in irgendeiner Weise zu diskriminieren, und ich habe das auch noch nie getan. Ich respektiere und achte prinzipiell jeden Menschen von ganzem Herzen. So bin ich erzogen worden, und so lebe ich es."

(red)

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