Klagte Ex-Mann

Heli, teure Wohnung – nun lebt Frau von Notstandshilfe

Ein Paar kaufte sich einen Helikopter und eine Eigentumswohnung um vier Millionen Euro. Nach der Scheidung verklagte die Frau den Ex-Mann.

Österreich Heute
Heli, teure Wohnung – nun lebt Frau von Notstandshilfe
Erst Luxusleben, dann tiefer Fall: Die Frau verlangte von ihrem Ex-Mann Unterhalt. (Symbolbild)
Getty Images

Wenn Liebe Leiden schafft, bleibt oft nur mehr der Weg zu Gericht: Dieser Fall, mit dem sich nun der Oberste Gerichtshof beschäftigen musste, ist beinahe schon filmreif. Denn das Leben dieses Paares begann wie eine wahre Hollywood-Romanze.

Der Mann verdiente bis 2016 als Miteigentümer einer Bank in der Ukraine ein hohes Einkommen. Das Paar, das zuletzt gemeinsam in Wien gewohnt und drei minderjährige Kinder hat, gab jährlich rund 380.000 Euro aus, schaffte sich einen eigenen Helikopter und eine Eigentumswohnung um vier Millionen Euro an.

Mann verlor sein hohes Einkommen

Doch schließlich wurde die Bank verstaatlicht, der Mann fiel um sein hohes Einkommen. 2018 erkrankte der ehemalige Bank-Mitbesitzer auch noch schwer, im August 2019 teilte ihm seine Noch-Frau schließlich per SMS mit, sich scheiden lassen zu wollen.

Ab diesem Zeitpunkt wurde die Angelegenheit "schmutzig": Die Frau verließ vorübergehend die gemeinsame Wohnung, ließ die Kinder mit dem Kindermädchen allein und war für mehrere Tage nicht erreichbar. Der Mann kehrte von einer Geschäftsreise zurück und fand die Kinder ohne die Mutter vor.

Ich reiße dir das Gedärm heraus und hänge es zum Trocknen auf
Frau zu ihrem Ex-Mann
in einer Kurznachricht

Dafür hatte ihm seine Ex-Liebe im Schlafzimmer eine "Installation" hinterlassen: Die Statue eines Mädchens, der ein Messer an den Hals angesetzt war, und rundherum Fotos der gemeinsamen Kinder. Der Mann bekam Angst, flog daraufhin mit den Kindern in die Ukraine und verweigert der Frau den Kontakt zu diesen.

Ab diesem Zeitpunkt ging der Rosenkrieg so richtig los: Die Frau schickte dem Mann unzählige Kurznachrichten mit Gewalt- und Morddrohungen. So schrieb sie etwa, sie wolle ihn "lebendig zerschneiden", "mit einem Hammer den Schädel brechen", "lebendig alle Eingeweide herausnehmen" und ihm "das Gedärm herausreißen und es zum Trocknen aufhängen". Sie nannte ihn "einen wandelnden Leichnam" und drohte ihm mit Aussagen wie "Ich möchte hören, wie dein Schädel knistert", "für die Kinder bin ich bereit zu töten" oder "der Tod wird kommen".

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    Frau lebt jetzt von Notstandshilfe

    Zudem kündigte die Frau an, seine Wohnung in Brand zu stecken und seine angebliche Freundin mit Säure zu überschütten. Es blieb allerdings nicht nur bei verbalen Attacken: Die Frau griff den Mann auch tätlich an und attackierte dabei auch andere Personen. Weiters verkaufte sie wertvolle Uhren ihres Ex-Mannes, zerstörte seinen Plattenspieler sowie mehrere seiner Gemälde. Außerdem stellte sie ihm in derber Weise Geschlechtsverkehr mit anderen Männern und Frauen in Aussicht.

    2020 zog die Frau aus der ehemaligen Ehewohnung in Wien aus. Derzeit lebt sie von der Notstandshilfe. Die Ehe wurde inzwischen aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Der Mann lebte zuletzt in der Slowakei von 70.000 Euro, die er aus der Ukraine mitgenommen hatte. Seit Kriegsbeginn hat er keinen Zugriff auf sein Vermögen in der Ukraine.

    33.000 Euro Unterhalt – pro Monat

    Dennoch verklagte ihn seine Ex-Frau auf Unterhalt – und zwar 33.000 Euro pro Monat  rückwirkend seit Anfang 2020. Beide Vorinstanzen gingen davon aus, dass die Frau durch ihr bisheriges Verhalten ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Und auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun diese Entscheidungen. Die Frau muss daher weiter von Notstandshilfe leben.

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Frau verklagt ihren Ex-Mann, nachdem sie einst ein luxuriöses Leben mit ihm geführt hatte - nun lebt sie von Notstandshilfe
    • Sie verließ ihren Mann und bedrohte ihn, dieser flüchtete mit den Kindern
    • Die Frau verklagte ihn daraufhin auf Unterhalt, doch der Oberste Gerichtshof lehnte dies ab
    red
    Akt.