Politik

Hella Ranner: 2 1/2 Jahre Haft für Ex-EU-Politikerin

Heute Redaktion
Teilen

Die ehemalige EU-Abgeordnete Hella Ranner von der ÖVP ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sie soll ungerechtfertigt Honorare der Kanzlei, für die sie arbeitete, einbehalten haben und einem Freund einen Kredit nicht zurückbezahlt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die von der ÖVP ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sie soll ungerechtfertigt Honorare der Kanzlei, für die sie arbeitete, einbehalten haben und einem Freund einen Kredit nicht zurückbezahlt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die ehemalige steirische Rechtsanwältin hatte für eine Linzer Anwaltskanzlei gearbeitet, wo sie deren Grazer Standort betreute. Zwischen 2005 und 2009 soll Ranner in etwa 40 Fällen Honorare einbehalten und so ihrem Arbeitgeber einen Schaden von knapp 390.000 Euro verursacht haben. Die 62-Jährige hätte ab 2004 nur mehr für die Kanzlei Honorarnoten legen dürfen, nicht aber in eigenem Namen.
Die Honorarnoten belegen hingegen, dass die ehemalige Europaabgedornete neben ihrer Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei noch für eigene Klienten tätig war und dafür privat kassierte.

Hohe Schulden

Beim Vorwurf des schweren Betrugs ging es um zwei Darlehen im Wert von insgesamt 100.000 Euro: Ranner soll sich, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen sein soll, von einem langjährigen Bekannten das Geld geliehen, es aber nie zurückgezahlt haben.

Ranner bestritt stets beide Vorwürfe. In Sachen Untreue sagte sie aus, sie hätte gedacht, dass die private Nebenbeschäftigung rechtens gewesen sei. In Sachen schwerer Betrug sagte sie, sie hätte dem Freund das Geld in jedem Fall zurückgeben wollen.