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Hells-Angels-Biker muss 12 Jahre in den Bau

Heute Redaktion
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Bild: dpa/Archivbild

Hohe Haftstrafe auch im zweiten Kaiserslauterner Rockermord-Prozess: Weil er ein Mitglied der rivalisierenden "Outlaws" erstochen hat, muss ein Hells-Angels-Rocker für zwölf Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den geständigen 30-Jährigen am Donnerstag allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags. Das berichtet die Welt Online.

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Die Staatsanwaltschaft war zuvor vom ursprünglich erhobenen Mordvorwurf abgewichen, weil die dafür notwendigen Mordmerkmale nicht mit Sicherheit nachzuweisen seien. Der Angeklagte hatte gleich zu Prozessbeginn gestanden, gemeinsam mit zwei bereits verurteilten Komplizen ein Mitglied der rivalisierenden "Outlaws" überfallen und erstochen zu haben. Dabei hatte er allerdings eine Art Notwehrsituation geltend gemacht und behauptet, das Opfer habe selbst nach einem Messer gegriffen.

Tod des Rockers war aus Sicht des Gerichts nicht geplant

Das Gericht sah das als glaubhaft an. Es gebe keinen ausreichenden Beleg dafür, dass der Angeklagte einen Mord geplant hatte, argumentierte der Vorsitzende Richter Manfred Holler in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe die Tat sich offenbar aus der Situation heraus entwickelt. Dafür spreche auch, dass das Opfer den Ermittlungen zufolge selbst ein feststehendes Messer bei sich hatte.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht zudem, dass der Angeklagte sich nach seiner anfänglichen Flucht ins Ausland doch selbst gestellt und ein Geständnis abgelegt hatte. Sein Vorstrafenregister spreche jedoch gegen ihn und lasse den Hells-Angels-Rocker als Gewalttäter erscheinen, sagte der Richter. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung an.

Mutter und Tochter des Opfers kritisieren das Gericht

Die Anwälte der Nebenklage - sie vertraten die Eltern und die Tochter des getöteten Regionalpräsidenten der Rockergruppe - waren dagegen beim Mordvorwurf geblieben und hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Da es sich bei der Tat um einen Racheakt gehandelt habe, sei das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben, argumentierten sie. Die Art und Weise, wie die drei Hells Angels die Tat ausführten, lasse zudem auch das Mordmerkmal der Heimtücke erkennen.

Auch die Tochter des 45 Jahre alten Opfers und dessen Mutter kamen am Donnerstag zu Wort. Beide Frauen kritisierten in emotionalen Vorträgen den Prozess als ungerecht und warfen dem Gericht vor, es habe vor allem die rasche Abwicklung der Verhandlung im Blick gehabt. Auch seien womöglich Absprachen zwischen den Parteien getroffen und aus diesem Grund verschiedene von der Nebenklage beantragte Zeugen nicht zugelassen worden. Der Vorsitzende Richter verwahrte sich gegen diese Vorwürfe.

Zwei Komplizen bereits verurteilt

Es ist bereits der zweite Prozess, der sich mit dem Tod des 45-jährigen "Outlaw"-Präsidenten im Juni 2009 auf einer Landstraße bei Kirchheimbolanden beschäftigt. Im Mai 2010 hatte das Landgericht Kaiserslautern bereits zwei Komplizen des nun vor Gericht stehenden mutmaßlichen Haupttäters wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise wegen Beihilfe zu siebeneinhalb und vier Jahren Haft verurteilt.

Das Trio hatte den 45-Jährigen, der auf einem Motorrad unterwegs war, mit dem Auto verfolgt und ausgebremst. Nachdem einer der bereits Verurteilten den Bandenchef mit einem Schlagstock zu Boden geprügelt hatte, hatte ihm der jetzt verurteilte Haupttäter sieben Messerstiche in den Rücken und in die Seite versetzt. Das Opfer starb wenige Stunden später im Krankenhaus.