Wirtschaft

Helmut Elsner bleibt auf freiem Fuß!

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wurde am Donnerstag von der Justiz als nicht vollzugstauglich eingestuft.

Heute Redaktion
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Der im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt auf freiem Fuß und muss nach menschlichem Ermessen wohl nicht mehr damit rechnen, seine offene Reststrafe von fünfeinhalb Jahren Haft antreten zu müssen. Das Wiener Straflandesgericht stuft den im 78. Lebensjahr befindlichen Elsner aus gesundheitlichen Gründen als nicht vollzugstauglich ein. Dieser Beschluss wurde heute, Donnerstag, seinen Anwälten zugestellt.

Elsner war am 18. Dezember des Vorjahres rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, davon viereinhalb Jahre (inklusive U-Haft) im Gefängnis. Das Verfahren im zweiten Prozess gegen Elsner ist noch offen. Da er nie vor Gericht erschienen ist, wurde das Verfahren gegen ihn ausgeschieden, um es gesondert zu führen. Elsner kann allerdings nicht mehr zu einer Strafe verurteilt werden, da er bereits die Höchststrafe für Untreue bekommen hat.

Gefängnis nicht notfalltauglich

Maßgeblich für den richterlichen Beschluss dürfte die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen sein. Dieser kam in einem vom Gericht eingeholten Gutachten zum Schluss, dass bei einem Notfall in einer Justizvollzugsanstalt eine entsprechende medizinische Versorgung des herz- und lungenkranken Ex-BAWAG-Chefs nicht rund um die Uhr gewährleistet sei.

 Zusätzlich warnt der Gutachter vor Herzproblemen, die eine Verlegung Elsners in eine Zelle auslösen könnte. Mit "hoher Wahrscheinlichkeit" sei mit Herzrhythmusstörungen oder der Gefahr eines Herzinfarkts zu rechnen. Der Sachverständige betont außerdem, im Hinblick auf die ihm vorliegenden Befunde und das fortgeschrittene Alter Elsners sei mit keiner Besserung seiner medizinischen Gesamtsituation zu rechnen.

Tanzen in der Eden Bar

Elsner ist der Einziger, der in der BAWAG-Affäre je in Haft genommen wurde. Anfang Juli 2011 war er nach viereinhalb Jahren U-Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Ausschlaggebend dafür war die internistisch-kardiologische Situation bei Elsner, dem mehrere Gutachten einen erheblich verschlechterten Gesundheitszustand bescheinigten. Im Vorjahr hatten sich Zweifel an der Haftunfähigkeit Elsners aufgetan, als dieser unter anderem mitten in der Nacht beim Tanzen in der Eden Bar beobachtet wurde.

Klinik in Bayern

Dem zweiten BAWAG-Prozess blieb der Ex-BAWAG-Chef dann durchgehend fern. Er lasse sich in einer bayrischen Spezialklinik gegen seine anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden behandeln, richteten seine Rechtsvertreter dem Wiener Gericht regelmäßig aus.

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