Wirtschaft

Helmut Elsners Penthouse: Lohnsteuer fällig

Heute Redaktion
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Bild: Franz Neumayr

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner (80) muss für seine frühere Luxuswohnung, die er 2005 vergünstigt gekauft hatte, Lohnsteuer zahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Und das, obwohl Elsner die Innenstadt-Wohnung zurückgeben musste. Das schreibt die "Presse" in der aktuellen Ausgabe.

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner (80) muss für seine frühere Luxuswohnung, die er 2005 vergünstigt gekauft hatte,  Lohnsteuer zahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Und das, obwohl Elsner die Innenstadt-Wohnung zurückgeben musste. Das schreibt die "Presse" in der aktuellen Ausgabe.



Anlässlich seiner Pensionierung erhielt Elsner - er war von 1995 bis 2003 Chef der Bawag - das Angebot, seine damals bloß gemietete Wohnung entweder selbst oder durch eine dritte Person der Bawag bis 30. Juni 2004 abkaufen zu dürfen. Das Ehepaar schlug zu und kaufte die Immobilie in der Wiener Tuchlauben zu einem äußerst günstigen Preis (474.000 Euro plus Umsatzsteuer). Das Penthouse war damals laut Gutachten 3,5 Mio Euro wert, weshalb die Bawag im Nachhinein die Luxuswohnung zurück haben wollte.

Laut OLG Wien aus dem Jahr 2009 war der Kaufvertrag nichtig, weil die Zustimmung des Aufsichtsrats für den Deal fehlte. Elsner und seine Frau Ruth mussten die Wohnung daraufhin zurückgeben.

Strittig war, ob Elsner wegen des Vorzugpreises Steuern zahlen musste. Elsner putzte sich immer an der Bank ab. Bis zuletzt offen war, ob die zivilrechtliche Nichtigkeit die Steuerpflicht beseitigt. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun: Für die Steuerpflicht zähle der eingetretene wirtschaftliche Erfolg - egal, ob die Rechtsgeschäfte unzulässig oder nichtig seien. 

Beim Bawag-Prozess musste sich Helmut Elsner ab Juli 2007 zusammen mit acht weiteren Angeklagten dem Vorwurf stellen, die Bawag mit hoch spekulativen Geschäften massiv geschädigt zu haben. Elsner wurde für zehn Jahre Haft verurteilt.