Szene

Helmut Werner begehrt folgende Veröffentlichung

Heute Redaktion
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Im Namen der Republik Durch die Veröffentlichung auf der Website www.heute.at vom 9.9.2016 mit der Überschrift "Obacht, Richard Lugner schießt scharf" und dem weiteren Inhalt, Helmut Werner mache laut Richard Lugner Drogengeschäfte, wurde in Bezug auf Helmut Werner der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG). Die DJ Digitale Medien GmbH als Medieninhaberin wurde deshalb zur Zahlung einer Entschädigung an Helmut Werner und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.Landesgericht für Strafsachen WienAbt. 113, am 15.11.2016