Österreich

"Her mit dem Geld": Vermieter bedroht Paar mit Gewehr

Wegen ausstehender Mieten in Höhe von 1.000 Euro griff ein 54-Jähriger zum (Luftdruck-)Gewehr. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Christine Ziechert
Jetzt kam es zum Prozess in Graz - ein Mieter schuldete dem Vermieter 1.000 Euro, dann griff dieser zur Waffe (Symbolfoto)
Jetzt kam es zum Prozess in Graz - ein Mieter schuldete dem Vermieter 1.000 Euro, dann griff dieser zur Waffe (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

"Her mit dem Geld und mit dem Schlüssel!": Mit diesen Worten und einer Langwaffe im Anschlag forderte ein Vermieter (54) von einem Paar die ausstehenden Mieten in Höhe von 1.000 Euro. Dem Mann soll er dabei im halbdunklen Gang auf die Brust gezielt haben. Der 54-Jährige musste sich daher wegen schwerer Nötigung in zwei Fällen vor dem Landesgericht Graz verantworten.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hörte der Vermieter laut eigenen Angaben jemanden am Gang und griff zur Waffe – einem Luftdruckgewehr – die dort zufällig lehnte, weil seine Wohnung gerade renoviert wurde. Er habe aber nie damit auf jemanden gezielt, so der Angeklagte.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg

    Schwangere traut sich nicht mehr aus dem Haus

    Das Paar – die Frau ist schwanger – hat andere Erinnerungen an den Vorfall: Als der Vermieter die ausstehende Miete einforderte, "hatte er die Waffe schon noch im Anschlag", meint der Mieter. "Das war wohl ihre Wahrnehmung", erwidert daraufhin der Angeklagte.

    Die schwangere Frau traut sich seit der Drohung im Dunkeln nicht mehr aus dem Haus. "Wussten Sie, dass sie schwanger ist?", fragt Richterin Julia Noack. "Sicher, sie hat’s ja überall gepostet", antwortet der Angeklagte. "Sagen Sie, sind Sie wahnsinnig, eine Schwangere mit einer Waffe zu bedrohen?", so Noack.

    Angeklagter fühlt sich nicht schuldig

    Auch bei der anschließenden Diskussion vor dem Haus soll die Waffe laut dem Mieter dabei gewesen sein, seine Frau erinnert sich nicht mehr. "Da hatte ich kein Gewehr mehr", dementiert der Angeklagte. Sein Verteidiger fordert aufgrund der widersprüchlichen Aussagen einen Freispruch für seinen Mandanten.

    Auch der 54-Jährige, der zuvor noch gemeint hatte, das ihm das Ganze leid tut, fühlt sich offenbar nicht schuldig: "Also tut's Ihnen doch nicht so leid, wenn Sie ja nichts getan haben. Schade ums Geständnis", erklärt die Richterin. Das Urteil: zehn Monate bedingte Haft und 6.000 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig.