Seit Jahren konnten die Besucher der Stammersdorfer Heurigenlokale in Wien-Floridsdorf ihre Fahrzeuge ungehindert entlang der Stammersdorfer Straße abstellen. Am Freitag (1. Oktober) gab es plötzlich eine Überraschung: Für Gäste und Anrainer hagelte es Strafmandate – ausgestellt von einem Parksheriff und der Polizei.
Die Begründung: Das Parken in Grünflächen und bei fehlender Bodenmarkierung auch das Schrägparken zum Gehsteig sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. "Mit diesem Anschlag auf die noch verbliebene Heurigenszene des idyllischen Weinortes versetzt man den Hauerbetrieben vermutlich den Todesstoß", ärgert sich Weinbauvereinsobmann Leopold Klager "Auch wenn die Ursache des Behöden-Einsatzes auf einer Anzeige basiert, darf doch ein Polizeibeamter die Abstellstreifen zwischen Gehsteig und Fahrbahn nicht willkürlich zu 'Grünflächen' erklären", meint dazu Wiff-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek.
Es sei völlig unverständlich, das in den breiten Bereichen der Stammersdorfer Straße das gleichfalls seit vielen Jahrzehnten geübte und akzeptierte Schrägparken seitens der Stadt Wien plötzlich mit Strafmandaten geahndet wird. Schimanek fordert von Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) Unterstützung und Hilfe im Rathaus.
Alles sei rechtens gewesen, erklärt dazu ein Polizeisprecher. Parksheriffs und Polizisten müssen bei Verstößen gegen die StVO einschreiten. Wer sich unrecht behandelt fühle, könne sich an die Grätzlpolizisten wenden oder Einspruch gegen die Anzeige einlegen.