Österreich

Hernalser Parkpickerl gilt auch in Teilen von Währing

Ab Montag gelten in Währing Überlappungszonen, in denen auch das Hernalser Parkpickerl gilt. "Heute" hat den Plan.

Heute Redaktion
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Bild: BV17

Ab Montag gelten in Währing Überlappungszonen, in denen auch das Hernalser Parkpickerl gilt. "Heute" hat den Plan. 
Durch die Einführung des Parkpickerls im 18. Bezirk musste jetzt auch Hernals reagieren. Gebiete, die an Währing grenzen, wurden nun ebenfalls in die Parkraumbewirtschaftung integriert (im Plan blau eingefärbt).

In diesen Teilen des 17. Bezirks gilt, wie seit 5. September 2016 in Währing, Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr nun ebenfalls eine Kurzparkzone.

Hier gilt das Hernalser Parkpickerl auch im 18. Bezirk

Zwischen den beiden Bezirken wurden Überlappungszonen ausverhandelt (im Plan strichlierte Flächen), in denen man als Hernalser Parkpickerl-Besitzer sein Fahrzeug auch in Teilen des 18. Bezirks abstellen kann. Diese Zonen treten nun am Montag, 19. September 2016, in Kraft. 

 
Die Überlappungszonen mit Währing im Überblick:

Gebiet abgegrenzt durch


Bezirksgrenze 17./18. Bezirk
Bezirksgrenze 18./9. Bezirk
Kreuzgasse einschließlich Johann-Nepomuk-
Vogl-Platz in linearer Verlängerung der Kreuzgasse
Kreuzgassenbrucke
Czartoryskigasse bis zur Kreuzung Jeitnerweg
sowie die Möhnergasse und die Josef-Redl-Gasse.


Zusätzlich gultig ab 19. September 2016:

Gebiet abgegrenzt durch


Gersthoferstraße
Schindlerstraße
Krenngasse (inkl. dem vollständigen Verlauf der Scheidlstraße)


Gebiet abgegrenzt durch


Eckpergasse
Bastiengasse
Durwaringstraße
Naaffgasse
Herbeckstraße sowie die Molnargasse, die Naaffgasse in linearer Verlängerung der Molnargasse bis zum Ende der Sackgasse und der Weißdornweg.