Niederösterreich

Herrl fand bei Gassirunde Mann mit eingeschlagenem Kopf

Zwei Männer sollen einem Arbeitskollegen den Schädel regelrecht eingeschlagen und ihn zum Sterben in einem Wald in Wien abgelegt haben.

Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal, im blauen Hemd der 32-Jährige und links im weißen T-Shirt sein 45-jähriger Kollege
Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal, im blauen Hemd der 32-Jährige und links im weißen T-Shirt sein 45-jähriger Kollege
Auer Denise

Zwei Rumänen (32, 45) mussten am Mittwoch am Wiener Straflandesgerichtes wegen Mordversuches und Körperverletzung auf die Anklagebank. Ein 32-jähriger, dreifacher Familienvater (Anwalt Manfred Arbacher-Stöger) und gelernter Traktorfahrer sowie ein 45-Jähriger Arbeitskollege sollen einen Rumänen im März 2022 in der Bundeshauptstadt furchtbar zugerichtet haben.

    Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal, im blauen Hemd der 32-Jährige und im links im weißen T-Shirt sein 45-jähriger Kollege
    Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal, im blauen Hemd der 32-Jährige und im links im weißen T-Shirt sein 45-jähriger Kollege
    Auer Denise

    Nach einem Streit um Geld und Frauen (Anm.: angeblich soll das Opfer die Frau des 32-Jährigen angebraten haben) sollen das befreundete, recht stark alkoholisierte Trio am späten Abend des 16. März gemeinsam zu einer Tankstelle in Wien gefahren sein. An der Tanke soll man dann weiter Wodka und Bier getrunken haben, schließlich dürfte der schwelende Streit eskaliert sein. Mit wuchtigen Kopfstößen soll das Duo das Opfer zu Boden gestreckt und dann auf den am Boden liegenden Verletzten mit Fäusten und Füßen weiter malträtiert haben.

    Verdächtiger warf falsches Handy weg

    In der Folge verfrachteten die beiden Männer den Rumänen ins Auto, fuhren mit dem Opfer auf einen Parkplatz, traten dort nochmals auf den Mann ein und schleiften ihn schließlich in ein Waldstück. Der schwer verletzte Rumäne verlor dabei Schuh und Jacke. Auf einer Böschung ließ das angeklagte Duo den lebensgefährlich verletzten Mann einfach bei rund vier Grad Außentemperatur zurück und wollte noch das Handy des Opfers entsorgen. Nur: Unabsichtlich warf der 45-Jährige sein eigenes Smartphone in die Botanik.

    Die Angeklagten fuhren kurz nach Mitternacht heim, gaben die verdreckte Wäsche in die Maschine, schliefen den Rausch aus und fuhren am nächsten Morgen zur Arbeit.

    Mann mit Hund fand Opfer

    Ein Wiener fand erst am nächsten Morgen gegen 8 Uhr, bei der Gassirunde mit dem Hund, bei der Steinbruchwiese in Wien auf einem abschüssigen Geländestück einen blutverschmierten, wimmernden Mann, der nur noch ein Wort herausbrachte: "Water".

    Der Hundebesitzer rief unverzüglich Rettung und Polizei. Das Opfer kam ins Wiener AKH, dort wurden unter anderem Brüche des Oberkiefers, Zahnbrüche, eine Unterlippenspaltung, ein Jochbeinbruch, ein Schädelbruch sowie zahlreiche Rissquetschwunden, Hirnblutungen festgestellt.

    Schläger suchte Handy am Tatort

    Der 45-Jährige begab sich am 17. März noch zwei Mal in die Nähe des Tatorts, um sein Handy zu suchen und um es beim zweiten Mal schließlich auch zu finden, wurde dabei auch von einem bereits eingetroffenen Ermittler gesehen. Die beiden Verdächtigen waren in der Folge rasch ausgeforscht, gaben nur zu, was nicht zu Leugnen war und schoben die Hauptschuld jeweils auf den anderen und gaben an wegen des Alkoholkonsums starke Erinnerungslücken zu haben.

    Nur: Bereits zwei Wochen vor dem mutmaßlichen Mordversuch soll der Rumäne bereits geschlagen und verletzt worden sein. Die von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger vertretenen Angeklagten zeigten sich beim Prozess teilgeständig. "Er hatte viel zu viel getrunken und dann eine furchtbare Straftat begangen", so der Advokat, der auf Totschlag plädierte.

    Hohe Haftstrafen

    Doch den Geschworenen, denen bei den Fotos des Verletzten der Atem gestockt hatte, war die Totschlagvariante nicht schlüssig genug. Sie entschieden einstimmig mit 8:0 Stimmen: Es war ein Mordversuch. Die Strafhöhe: 18 Jahre Haft für den 32-Jährigen, 16 Jahre Haft für den 45-Jährigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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