Österreich

Heumarkt-Hochhaus: Gerichtliche Beschwerde

Heute Redaktion
Teilen

Weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das umstrittene Hochhausprojekt am Heumarkt geben wird, ziehen Umweltschützer nun vors Bundesverwaltungsgericht.

Weil mit Bescheid vom 16. Oktober 2018 die Wiener Landesregierung festgestellt hat, dass für das Bauvorhaben „Hotel lnterContinental, WEV und Heumarktgebäude" keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, zieht die Umweltorganisation "Alliance for Nature" nun vor das Bundesverwaltugnsgericht.

Laut Umweltschützer begründet die Landesregierung ihren Entscheidung damit, dass das Bauvorhaben in einem bezüglich Luft „belasteten Gebiet" (= schutzwürdiges Gebiet der Kategorie D des UVP-G 2000) verwirklicht werden soll.

Tatsache sei aber auch, dass das umstrittene Bauvorhaben im UNESCO-Welterbe-Gebiet „Historisches Zentrum von Wien" realisiert werden soll, wie es in einer Aussendung von "Alliance for Nature" heißt.

"Demnach müsste das Hochhaus-Projekt Am Heumarkt auch unter dem Aspekt eines „besonderen Schutzgebietes" (= schutzwürdiges Gebiet der Kategorie A des UVP-G 2000) geprüft werden", konstatiert Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck, Sachverständiger für Welterbe-Angelegenheiten.

Die anerkannte Umweltorganisation „Alliance For Nature", unter deren Ägide seit Beginn dieses Jahres die Initiative „Rettet das UNESCO-Welterbe ‚Historisches Zentrum von Wien'!" läuft, hat deshalb Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid eingebracht.

Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, wird aller Voraussicht nach ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stattfinden.

(red)