Österreich

Heumarkt-Projekt: UVP laut Urteil doch Pflicht

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt in einem neuen Urteil eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Heumarkt-Projekt.

Heute Redaktion
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Für das umstrittene Heumarkt-Projekt in Wien-Landstraße ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in einem Urteil festgestellt hat.

Die Wiener Landesregierung hat für das Heumarkt-Projekt keine UVP einholen lassen. Der Rechtsanwalt Wolfgang List klagte dagegen und bekam am Dienstag recht, wie er in einer Aussendung mitteilte.

Weltkulturerbe bedroht

Begründend führt das Bundesverwaltungsgericht demnach aus, dass eine wesentliche Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes des "historischen Zentrums von Wien" vorliegt.

So würde das Heumarkt-Projekt das Stadtbild verändern >>>

Das Vorhaben wird aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline bewirken, die von der UNESCO als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert genannt wurde.

Dies führe zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte und widerspreche damit den Ernennungskriterien.

Hier gibt es das ganze Urteil >>>

(hos)

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