Österreich

Hier kommt der Bräutigam auf Hochzeit in Schubhaft

Helle Aufregung in Salzburg: Auf seiner Hochzeit wurde ein Mann noch vor dem Ja-Wort in Schubhaft genommen. Das Ministerium erklärt sich jetzt.

Heute Redaktion
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Ein Video aus Salzburg zeigt unfassbare Szenen aus dem Salzburger Schloss Mirabell. Hier hätte gerade eine Traumhochzeit zwischen dem 32-jährigen Bräutigam aus Gambia und seiner österreichischen Braut Susanne B. stattfinden sollen. Doch das Video der Schwester der Braut zeigt einen Albtraum: "Bitte lasst und heiraten", fleht die Braut im Hochzeitskleid.

Am Gang vor dem Marmorsaal im Schloss stehen Menschen dicht aneinander, diskutieren und gestikulieren heftig. Der Grund: Hier sind Polizeibeamte dazugekommen, die eine Festnahmeanordnung des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vollziehen. Sie nehmen den Gambier noch vor dem Ja-Wort – drei Minuten später hätte es ausgesprochen werden sollen – in Schubhaft, es hilft kein Betteln und kein Flehen.

"An Politiker, Freunde, Medien. Wir dürfen nicht wegschauen! Lassen wir diese Familie nicht alleine"

Abgespielt haben sich die Szenen am Freitag. Auf Facebook versuchten Verwandte, Bekannte und Freunbde der Braut, noch etwas an der Lage zu ändern. Über das Netzwerk wurde ein Anwalt für den Gambier gesucht, während der Gambier in ein Anhaltezentrum gebracht wurde. Der Anwalt wurde schließlich am Samstag gefunden, der Bräutigam mittlerweile schon nach Wien verlegt.

"An Politiker, Freunde, Medien. Wir dürfen nicht wegschauen! Lassen wir diese Familie nicht alleine", heißt es auf Facebook mit dem Aufruf, die Videoaufnahme und die Informationen größtmöglich zu teilen. Nach dem Wirbel nimmt nun das Bundesministerium für Inneres Stellung. Wie andere Medien fälschlicherweise berichteten, handelt es sich beim Bräutigam nicht um einen Asylwerber, so das Ministerium.

"Ihm muss klar gewesen sein, dass auch eine Eheschließung an seinem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert"

"Die Festnahme wurde auf Basis der vorhandenen rechtlichen Grundlagen durchgeführt und die verhängte Schubhaft dient der Umsetzung einer rechtsstaatlichen Entscheidung. Es wird eine Überstellung nach Italien erfolgen – und nicht nach Gambia", so das Ministerium. Der Betroffene sei in den vergangenen beiden Jahren "bereits mehrfach aufgrund der Zuständigkeit Italiens laut Dublin-Verordnung nach Italien überstellt worden".

Trotzdem sei er wiederholt illegal nach Österreich eingereist. "Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom neuerlichen illegalen Aufenthalt Kenntnis erlangte, wurde der Fremde im Zuge einer Einvernahme erneut aufgefordert, seiner Ausreiseverpflichtung nachzukommen", so die Erklärung.

"Allen Beteiligten war also der mehr als unsichere Aufenthalt des Gambiers in Österreich bewusst. Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigte der Fremde keinerlei Kooperationsbereitschaft und kam seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nach. Ihm muss klar gewesen sein, dass auch eine Eheschließung an seinem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert", bilanziert das Innenministerium. (rfi)