Österreich

Hietzinger zerrte kleines Mädchen (7) in Wohnung

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:38

Richterin Nina Steindl waren am Montag vor Gericht die Hände gebunden: Sie musste einen 47-jährigen Hietzinger mit sechs Monaten Haft (nicht rechtskräftig) davonkommen lassen - weil er (noch) nichts getan hat. Der mann zerrte am 1. September 2013 ein siebenjährige Mädchen in seine Wohnung und schlug die Tür hinter ihr zu.

Vor Gericht schwieg der Angeklagte über seine Motive. Er machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.

In seiner Wohnhausanlege in Hietzing hat der Mann den Ruf eines Eigenbrötlers. Die anderen Mieter attestieren ihm ein Alkoholproblem - un ein Interessan an kleinen Mädchen.

Eine Zeugin beim Prozess, eine Nachbarin, erzählte, der Mann böte Minderjährigen Süßigkeiten an. Außerdem versuche sie in seine Wohnung zu locken, in dem er ihnen anböte, sie könnten auf seine Hasen aufpassen oder die Tiere füttern. Die Tochter der Zeugin wurde ebenfalls Opfer des Angeklagten. Er sei ihr vor einigen Jahren von hinten unter das T-Shirt gefahren. Anzeige gab es damals allerdings keine. "Meine Tochter hat sich geschämt. Sie wollte das nicht. Es war ein Fehler."

Mann wartete hinter Tür, riss sie auf und zerrte Mädchen hinein

Die Siebenjährige, die mit ihrer Familie im selben Haus wie der 47-Jährige lebt, kam am späten Nachmittag vom Spielplatz nach Hause, als sie die Wohnung des Mannes passierte. Dieser riss im selben Moment die Tür auf - offensichtlich hatte er das heimkehrende Mädchen vom Fenster aus beobachtet - , packte die Kleine an den Handgelenken, hielt ihr den Mund zu und brachte sie mit Gewalt in seine Wohnung.

Mann schenkte Mädchen im Haus Geld zum Geburtstag

Die ältere Schwester der Siebenjährigen sah das und lief sofort zur Mutter. Die Frau lief sofort zur Wohnung des 47-Jährigen, klopfte und läutete Sturm. "Er hat meiner Ältesten einfach so zum Geburtstag Geld gegeben", verriet die Mutter der Richterin. Deshalb war er ihr schon länger eigenartig vorgekommen.

Bekannte bot Mutter Geld, falls Tochter Aussage zurückzieht

Als der Mann aufmachte, sei ihre Tochter noch im Vorzimmer gestanden und habe "heftig geweint", schilderte die Mutter. Sie habe daraufhin die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. Eine Bekannte des Mannes habe ihr in weiterer Folge ein paar hundert Euro angeboten, falls die Tochter keine Aussage mache.

Angeklagter: "Ich hab' überreagiert"

Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene Mann wollte sich zur Anklage nicht äußern. Er bekannte sich schuldig und erging sich abgesehen davon lediglich in formelhaften Sätzen: "Es tut mir leid. Ich hab' überreagiert." Und: "Wenn ich die Wohnung verlassen hätte, wäre nichts geschehen. Heute bin ich gescheiter."

Richterin urteilte hart, hatte allerdings nicht viel Spielraum

Angeklagt wurde der Mann schließlich wegen Nötigung. Dafür kann man maximal ein Jahr Haft ausfassen. Der Mann galt als unbescholten. Die Richterin fand, dass der Fall keine Bagatelle sei. Das Mädchen habe unmittelbar danach mehrere schlaflose Nächte verbracht und fürchte sich noch heute. Es liege daher "ein sehr hoher Unrechtsgehalt" vor. Dem Angeklagten bescheinigte Steindl ein "sehr hohes Gefahrenpotenzial", weshalb aus spezialpräventiven Gründen kein Platz für eine bedingte Strafnachsicht sei. Deshalb verurteilte sie den Angeklagten zu einem halben Jahr unbedingter Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Mayer legte dagegen Berufung ein.

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