Österreich

Hitlergruß auf Facebook: Bedingte Haft für Wiener

Heute Redaktion
Teilen
Prozess gegen Wiener (m.) wegen Hitlergruß auf Facebook
Prozess gegen Wiener (m.) wegen Hitlergruß auf Facebook
Bild: Denise Auer

Ein Grundwehrdiener postete Nazi-Bilder und NS-Sprüche auf Facebook und zeigte auf einem Foto den Hitlergruß. Das brachte den 21-Jährigen vor Gericht.

Marius S. (21) wollte gestern am Wiener Landesgericht nicht gefilmt werden. Verschämt wandte er sich seiner Verteidigerin Astrid Wagner zu, zeigte den Fotografen seinen Rücken. Doch der junge Wiener war nicht immer so schüchtern. Laut Staatsanwaltschaft zeigte Marius S. auf Facebook nicht nur gerne sein Gesicht untermalt mit Nazi-Sprüchen, sondern auch den Hitlergruß.

Auszug aus der Anklagschrift: Am 6. 5. 2017 soll der Angeklagte das Bild einer Parade der Wehrmacht, das mit der Überschrift "Das Reich", dem Reichsadler und einer "Wolfsangel" versehen war, veröffentlicht haben. Darunter schrieb er angeblich: "Ein Aufruf zum Krieg meine Kameraden. Marschiert fur Die Fahne. Fur das Reich!" Dann folgten Nazi-Grüße.

Auch ein Bild des Angeklagten mit einem Gewehr vor einer Reichskriegsflagge war zu sehen. Versehen mit den Worten: "Lauf Jude Lauf 88", wobei "88" ein Code fur "Heil Hitler" ist, war zu sehen.

Mehrere Delikte

Marius S. wurden von der Staatsanwaltschaft mindestens elf Delikte zur Last gelegt. Er sei vom Militär und von "der Ordnung im Dritten Reich" fasziniert gewesen, rechtfertigte sich der Grundwehrdiener. Ebenso habe ihn das Verbotene gereizt. Mittlerweile sei er aber "geläutert". "Haben Sie in der Schule nichts über den Holocaust gelernt?", fragte der Richter. "Wir sind nur bis zur Französischen Revolution gekommen", gab der Gymnasiums-Abbrecher den Unwissenden.

Wega schritt ein

Schon bevor gegen den Mann wegen Wiederbetätigung ermittelt wurde, stand im Vorjahr die Spezialeinheit Wega vor seiner Haustüre in Wien-Favoriten. Der Angeklagte hatte im Rausch mit einer Schreckschusspistole vom Balkon gefeuert. Die Beamten fanden bei der anschließenden Hausdurchsuchung eine Sammlung von Nazi-Devotionalien in der Wohnung des Wieners. "Wie kann man sich geistig so verirren", wollte der Richter wissen. Antwort bekam er keine. Das Urteil: Ein Jahr bedingte Haft – nicht rechtskräftig.

(pet)