Österreich

Hobby-Angler angezeigt: Justiz lässt PETA abblitzen

Die Tierrechtsorganisation PETA stellte Johannes H. aus St. Pölten öffentlich bloß und zeigte ihn an, die Justiz stellte das Verfahren aber ein.

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sieht keinen Grund für ein Strafverfahren.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sieht keinen Grund für ein Strafverfahren.
Bild: privat

Schwere Vorwürfe erhoben die Tierrechtler von PETA im Jänner gegen Angler Johannes H. (22): In einem seiner YouTube-Videos soll er mit einem lebenden Fisch geangelt haben, laut Tierschutzgesetz streng verboten. Der St. Pöltner beteuerte aber, dass der besagte Fisch nicht mehr am Leben war, auch Experten pflichteten dem nach Ansicht des Videos bei – "Heute" berichtete.

Die Tierrechtler blieben dennoch stur, das sei nun Sache der Justiz, so die Stellungnahme damals. Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit dem Fall beschäftigt und das Verfahren eingestellt. Begründung: "Es besteht kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung", die Beweislage für ein Strafverfahren sei schlichtweg nicht gegeben. Viel Leben dürfte also auch die Justiz nicht in dem Fisch erkannt haben.

Dem 22-Jährigen fiel freilich ein Stein vom Herzen: "Ich wusste zwar, dass es nur falsche Unterstellungen waren, dennoch bin ich erleichtert, dass das Verfahren eingestellt wurde." Auf eine Entschuldigung von PETA wird er vermutlich vergeblich warten. Auch die Aussendung mit den Anschuldigungen ist trotz allem immer noch online.

Es ging um den Fisch bei 5:02 Minuten: