Österreich

Hobbywinzer muss seinen Weingarten roden

Heute Redaktion
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Weil er sogenannte Isabella-Trauben angepflanzt hat, muss ein Hobbywinzer in der Südoststeiermark nun seinen Weingarten roden. Außer ihm sind auch andere Verfahren anhängig.

Der Mann hat in seinem rund 1.700 Quadratmeter großen Weingarten nicht klassifizierte Rebsorten gepflanzt, die laut Landesweinbaugesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen angebaut werden dürfen. Dabei ist auch die Größe des Weingartens entscheidend.

Hintergrund der strengen Regelung: Auf nicht klassifizierten Rebsorten, wie die Isabella-Trauben, können sich Schädlinge, zum Beispiel die Rebzikade, besser verbreiten, weil die Symptome der Erkrankung kaum zu erkennen sind.