Wirtschaft

Hochegger nach Urteil: "Werde mich entspannen"

Heute Redaktion
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Mit vier Schuldsprüchen und einem Freispruch endete der Telekom IV-Prozess. Lobbyist Peter Hochegger erhielt wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Doch er sagt immer noch: "Ich war gar nicht involviert". Nun wird er sich erst einmal zurückziehen und entspannen.

Mit endete der Telekom IV-Prozess. Lobbyist Peter Hochegger erhielt wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Doch er sagt immer noch: "Ich war gar nicht involviert". Nun wird er sich erst einmal zurückziehen und entspannen.

Peter Hochegger reagierte auf die über ihn verhängten zweieinhalb Jahre unbedingter Haft unmittelbar nach der Urteilsverkündung betont gelassen.

"Ich werde mich jetzt mal zurückziehen und entspannen", bemerkte er im Großen Schwurgerichtssaal, nachdem sein Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hatte. Es wird also noch dauern, ehe Hochegger tatsächlich ins Gefängnis wandert.

"Habe Problem, dass man Kronzeugen schützt"

Das Gericht habe nicht ihm, sondern dem Kronzeugen Gernot Schieszler geglaubt, der in dieser Sache in Wahrheit "der Haupttäter" gewesen sei. "Ich habe das große Problem, dass man den Kronzeugen schützt", meinte Hochegger.

Tatsache sei, dass er, Hochegger, "in diese ganze Geschichte nicht involviert war". Die Verurteilung habe er "mit Gleichmut hingenommen. Es ist so, ich kann es nicht ändern."

BZÖ "versteht Urteil nicht"

Rechtsmittel gegen die vom Gericht ausgesprochene legte auch das BZÖ ein. "Ich verstehe das Urteil nicht", betonte Anwalt Alexander Scheer. Selbst der Staatsanwalt habe am Ende des Verfahrens nur mehr eine abzuschöpfende Summe von knapp 746.000 Euro begehrt.

Das Gericht war bei seiner Entscheidung daran allerdings nicht gebunden, und der Schöffensenat zeigte sich überzeugt, dass die gesamten 960.000 Euro vom BZÖ zur Bestreitung des Nationalratswahlkampfes im Herbst 2006 verwendet wurden.

Auf die Frage, wie sehr dem BZÖ das gemäß dem erstinstanzlichen Urteil zu zahlende Geld - immerhin knapp ein Viertel des aktuellen Wahlkampfbudgets von vier Mio. Euro - abgehen werde, erwiderte Scheer: "Es ist unangenehm, dass es fehlt." Die Strafzahlung sei aber "eingeplant" und "bereits rückgestellt".