Am 27. Mai 2024 wechselten die beiden Handwerker im Elternhaus des heute 33-Jährigen eine Tür aus. Zunächst unterhielt sich der Mann mit den Arbeitern, ehe er wortlos ohne jeden Anlass ein Messer zückte und beiden in den Bauch stach.
Der damals 53-jährige Bauarbeiter wurde lebensgefährlich verletzt und leidet noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Er kann daher nicht mehr arbeiten. Sein damals 29-jähriger Arbeitskollege wurde noch schlimmer verletzt, er musste notoperiert werden. Die beiden Männer konnten nach der Tat aus dem Haus flüchten.
Der Messerstecher wurde zunächst von seinem ebenfalls im Haus lebenden Vater überwältigt. Kurze Zeit später gelangte der damals 32-Jährige allerdings erneut in den Besitz des Messers und verschanzte sich. Die Cobra konnte den Mann schließlich mithilfe eines Tasers festnehmen.
Bei dem Prozess am Freitag bestätigte der gerichtsmedizinische Gutachter, dass die beiden Männer lebensgefährlich verletzt wurden. Laut dem Gutachten des Gerichtspsychiaters sei der heute 33-Jährige infolge seiner Erkrankung damals in einem hochpsychotischem Zustand und damit nicht zurechnungsfähig gewesen.
In seiner Jugend habe der Mann ziemlich viele Drogen konsumiert. Der regelmäßige und hohe Konsum von Cannabis habe immer wieder Verfolgungswahnvorstellungen ausgelöst. Der Psychiater sah die Zukunftsprognose des 33-Jährigen als düster an, sollte er nicht weiter stationär behandelt werden.
Die Geschworenen kamen rasch zu einem Ergebnis. Im Zustand der Zurechnungsfähigkeit wären die zwei Messerangriffe als Mordversuch zu qualifizieren. Da diese allerdings nicht gegeben war, sei der Mann nicht schuldfähig. Daher sei er nicht zu bestrafen, sondern in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.