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Höchstgericht: Britisches Parlament muss Brexit zust...

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:07

Der oberste Gerichtshof Großbritanniens hat heute bekannt gegeben, dass die britische Regierung unter Theresa May nicht von sich aus den Austritt aus der Europäischen Union einleiten kann. Sie braucht erst die Zustimmung des Parlaments.

Der Vorsitzende des Supreme Courts, Lord Neuberger, gab bekannt, dass man mit 8 zu 3 Stimmen entschieden habe, dass die Regierung den Artikel 50 des EU-Vertrages, der den Austritt aus der Union festlegt, nicht ohne die Zustimmung des Parlaments aktivieren darf.

In Großbritannien wird die Entscheidung als wegweisend gewertet, denn sie stellt quasi fest, wer wirklich die Macht im Land hat (nach der Queen) - eine Regierung und ihre Minister oder das Parlament.

Generalstaatsanwalt Jeremy Wright erklärte in einer ersten Stellungnahme stellvertretend für die Regierung, dass man "enttäuscht" sei. Allerdings lebe man in einem Land, in dem jedermann Gesetze befolgen muss - dies werde die Regierung natürlich auch tun. Der für den Brexit zuständige Minister David Davis wird heute noch im Unterhaus des Parlaments ein ausführlicheres Statement abgegeben.

Gina Miller, eine Investment Managerin und Brexit-Gegnerin, die den Supreme Court angerufen hatte, zeigte sich natürlich erfreut: "Kein Premierminister, keine Regierung kann erwarten, dass sie keine Rechenschaft ablegen muss oder keine Widerrede hat - nur das Parlament hat das Hoheitsrecht."

Kippt Parlament Brexit?

Wie eine Abstimmung über den Brexit im Parlament ausgehen wird, ist derzeit noch völlig ungewiss, da der EU-Austritt nun wieder eine politische und keine rechtliche Angelegenheit ist. Im Unterhaus, dem House of Commons, haben die regierenden und Brexit-befürwortenden Konservativen die Mehrheit. Im Oberhaus, dem adeligen House of Lords, ist die Stimmung aber laut politischen Analysten pro-EU.

Der Supreme Court stellte gleichzeitig fest, dass Nordirland, Schottland und Wales als Teil des Vereinigten Königreichs kein Vetorecht hätten, falls Artikel 50 tatsächlich in Kraft gesetzt werden sollte.

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