Österreich

Höchstgericht entscheidet: Wiener darf "Zebra" heißen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Bis zur Generation seines Großvaters hieß die Familie eines Wieners im Nachnamen "Zebra". Der Vater hieß noch als Kind so, doch in den 50ern wurde der Nachname geändert. Der Wiener wollte seinen Namen wieder zurück ändern, das Gericht ließ ihn abblitzen. Der Mann zog vors Verfassungsgericht. Das gab ihm recht.

Bis zur Generation seines Großvaters hieß die Familie eines Wieners im Nachnamen "Zebra". Der Vater hieß noch als Kind so, doch in den 50ern wurde der Nachname geändert. Der Wiener wollte seinen Namen wieder zurück ändern, das Gericht ließ ihn abblitzen. Der Mann zog vors Verfassungsgericht. Das gab ihm recht. 

Wenn ein Name "lächerlich, anstößig oder für die Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich ist", darf man ihn nicht annehmen, meint das Österreichische Namensänderungsgesetz (NÄG). Deshalb schmetterte das Magistrat Wien den Wunsch des Wieners ab. Im Bescheid meinte der zuständige Beamte, ein Zebra sei ein "in den Savannen Afrikas lebende[s] Pferd [...]". Außerdem heißt niemand in Österreich Zebra, deshalb dürfe auch der Wiener nicht so heißen. 
Der Mann legte Beschwerde ein und ging bis vors Höchstgericht. Zwölf Verfassungsrichter und die Vizepräsidentin Dr. Brigitte Bierlein gaben dem frischgebackenen Herrn Zebra schließlich Recht. Er darf den Namen seines Opas wieder führen. 

Der Bund muss dem Mann Euro 2.856 Prozesskosten rückerstatten. 

Hier die im Wortlaut zum Nachlesen.