Österreich

Höchstgericht schützt nun Asylwerber vor Verhetzung

Weil ein Mann aus Leoben nach einem Hass-Posting freigesprochen wurde, kam es zur Diskussion zwischen den Richtern.

Heute Redaktion
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Bild: istock

Asylwerber sind laut Obersten Gerichtshof strafrechtlich gegen Verhetzung geschützt. Bislang fielen sie nicht in die Kriterien, weshalb zuletzt ein Mann in Leoben freigesprochen wurde. In einem Facebook-Beitrag forderte er das "Erledigen" von Asylanträgen, dazu postete er ein Foto von Scharfschützen mit den Worten: "Das schnellste Asylverfahren Deutschlands... lehnt bis zu 1.400 Anträge pro Minute ab."

Der Steirer konnte aber nicht verurteilt werden, weil das Gesetz die Personengruppe "Asylwerber" nicht vor Verhetzung geschützt hat.

Trotz der rechtlichen Klarstellung bleibt der Mann aus Leoben auf freiem Fuß. Grund dafür ist, dass der ordentliche Instanzbezug in dem konkreten Fall bereits erschöpft war, das heißt, es konnte keine Berufung mehr eingelegt werden.

"Für die Zukunft ist es klargestellt"

Dieser Prozess war auch der Auslöser der Diskussion. Bereits im April war für den Obersten Gerichtshof klar, dass der Verhetzungsparagraf 283 des Strafgesetzbuches auch Asylwerber schützt. Die Grazer Richter waren da anderer Meinung: Die Personengruppe würde in keine der festgelegten Kriterien wie Rasse, Hautfabre, Sprache, Religion etc., fallen.

Für die Zukunft sei aber von jetzt an klar, dass Asylwerber vor Verhetzung geschützt sind, so Gerichtssprecher Kurt Kirchbacher.

(ds)