Österreich

Hoden durch Schuss verloren, 22-Jähriger will 22.000 €

Grundwehrdiener Alex T. (22) wurde von einem Milizsoldaten bei einem Unfall angeschossen, er verlor einen Hoden. Seitdem kämpft er um Entschädigung. 

Christine Ziechert
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Ex-Grundwehrdiener Alex T. (22) fordert mindestens 22.000 Euro Entschädigung vom Bund.
Ex-Grundwehrdiener Alex T. (22) fordert mindestens 22.000 Euro Entschädigung vom Bund.
privat

Ein einziger Schuss am 19. August 2019 stellte das Leben von Alex T. (Name geändert) aus Steyr (OÖ) völlig auf den Kopf. Der Oberösterreicher (22) war als Grundwehrdiener im Grenzeinsatz in der Steiermark, hatte von 5 Uhr bis 11 Uhr Dienst: "Danach wurden wir von einem Milizsoldaten (28), der damals ersatzweise als Gruppenkommandant eingeteilt war, mit einem Militärfahrzeug abgeholt", erinnert sich der 22-Jährige.

Zurück in der Kaserne entluden alle Soldaten ihre Waffen: "Nur der Milizsoldat nicht. Wir sind in den Spind-Raum hineingegangen, ich habe mich neben ihn gestellt und wollte ihm meine entladene Waffe geben. Er nahm seine Glock aus dem Holster, drückte sie mir entgegen, lächelte mich an und drückte ab", so Alex T. zu "Heute".

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk
    "Der Milizsoldat hat die Blutversorgung getroffen. Ein Hoden ist abgestorben und musste entfernt werden" - Schuss-Opfer Alex T.

    Ein Schuss fiel, der Oberösterreicher wurde in den Oberschenkel getroffen: "Dann sagte er nur: 'Was? Die Waffe war doch entladen!'", meint Alex T. Im Schock rannte der stark blutende Grundwehrdiener hinaus, ein Kollege holte Hilfe. Der Sanitäter übernahm die Erstversorgung, der Verletzte wurde ins Landeskrankenhaus Graz gebracht: "Eine Not-OP hat mich gerettet. Der Milizsoldat hat aber die Blutversorgung getroffen. Ein Hoden ist abgestorben und musste entfernt werden." 

    Mit dem Hubschrauber wurde Alex T. in die Feldambulanz nach Hörsching (OÖ) verlegt, dort blieb er bis zu seiner Abrüstung am 1. Oktober 2019. Der Täter, ein Kärntner, wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft plus 240 Tagessätzen Geldbuße verurteilt und musste Alex T. – er ist trotz eines Hodens noch zeugungsfähig – 5.000 Euro Entschädigung zahlen. Zusätzlich bezieht der Oberösterreicher derzeit eine monatliche AUVA-Dauerrente in Höhe von 550 Euro.

    "Es hat mich wütend gemacht, dass sich das Bundesheer sofort abgeputzt hat" - Alex T.

    Dennoch blieb die Frage offen, wer für Dauer- und Folgeschäden haftet. Laut Alex T. ist die Wunde gut verheilt, der 22-Jährige leidet aber seit dem Unfall an Schlafstörungen und Panikattacken. Das Bundesheer sah sich nicht in der Pflicht: "Es hat mich wütend gemacht, dass sich das Bundesheer sofort abgeputzt hat", meint der 22-Jährige.

    Die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), dieser entschied nun in einem Zwischenurteil für das Opfer: Demnach gilt das Heeresversorgungsgesetz auch für Grundwehrdiener, die im Dienst eine Gesundheitsschädigung erleiden. Diese "Dienstbeschädigung" muss abgegolten werden. "Damit wurde klargestellt, der Bund haftet für solche Vorfälle", meint Opfer-Anwalt Lorenz Kirschner.

    Opfer-Anwalt Lorenz Kirschner
    Opfer-Anwalt Lorenz Kirschner
    Lorenz Kirschner

    22.000 Euro Streitwert für verlorenen Hoden

    Wieviel der verlorene Hoden wert ist, muss erst eruiert werden. Der Streitwert beträgt mindestens 22.000 Euro: "Das wird vermutlich noch mehr“, erklärt Kirschner. Zwei Sachverständige – ein Chirurg und ein Psychiater – erstellen nun Gutachten, welche Folgeschäden noch drohen bzw. welche künftigen Gefährdungen vorliegen.

    Bis die Gutachten vorliegen, kann es Monate dauern. Erst dann kommt es zum Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz: "Das Warten ist so mühsam. Ich wünsche mir endlich einen Abschluss", so Alex T. Eigentlich hatte der 22-Jährige schon eine Karriere beim Bundesheer geplant und bereits die Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert. Doch dieser Traum ist geplatzt. Wie es beruflich für den Oberösterreicher weitergeht, ist noch völlig offen.