Verbotsgesetz wird novelliert

Höhere Strafen für Nazi- und Hamas-Verherrlichung

Die Bundesregierung einigte sich auf eine Verschärfung des Verbotsgesetzes sowie des Symbole- und Abzeichengesetzes. Die Strafen werden massiv erhöht. 

Michael Rauhofer-Redl
Höhere Strafen für Nazi- und Hamas-Verherrlichung
In den Bereichen Rechtsextremismus und islamistischer Extremismus sei die Gefährdungslage "erhöht" heißt es.
BMI / APA / picturedesk.com

Am Mittwoch wurde im Rahmen des Ministerrats die Verschärfung des Verbotsgesetzes präsentiert. Für die Bundesregierung traten Innenminister Gerhard Karner, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vor die Presse. Es sei wichtig, in Zukunft noch konsequenter gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Desinformation vorgehen zu können, erklärte Zadic in ihrem Statement. Das Thema habe eine "traurige und besorgniserregende Aktualität" bekommen. Seit dem Terror-Anschlag der Hamas auf Israel seien auch in Europa entsprechende Vorfälle registriert worden. "Niemals dürfen wir die Schrecken des Nationalsozialismus vergessen", so Zadic. Wenn sich Jüdinnen und Juden in Österreich nicht mehr sicher fühlen, stehe man in der Verantwortung, so die Grün-Politikerin, die auch an die Novemberpogrome erinnerte. 

Ziel der Novelle des Verbotsgesetz sei es, noch konsequenter in diesem Bereich vorgehen zu können. Man habe dafür gesorgt, dass durch das Weglassen des Wortes "gröbliche" im Gesetzestext jegliche Verharmlosung oder Relativierung strafbar wird. Außerdem werde es nach jeder Verurteilung nach dem Verbotsgesetz einen Amtsverlust im öffentlichen Dienst geben. 

Auch Hamas-Symbol verboten

Innenminister Karner erklärte, dass der 7. Oktober auch auf die innere Sicherheit in Österreich habe. Die Terrorwarnstufe sei auf die Stufe vier erhöht worden. Die Polizei würde täglich dafür sorgen, dass Antisemitismus in Österreich "keinen Platz" habe. Auch das Symbolen- und Abzeichengesetz solle verschärft werden, so Karner. Neben nationalsozialistischen Symbolen sind seit 2019 auch Symbole der Hamas und der Hisbollah verboten. Die Strafen werden nun einheitlich erhöht, so Kanrer. Verstöße können im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. 

Ministerin Edtstadler spricht von einem "großen gesellschaftlichen Thema". "Gesetze alleine werden die Gesellschaft nicht verändern", mahnte sie ein. Jeder stehe in der Verantwortung, aufzustehen, wenn man gefährliche Tendenzen wahrnehme. "Nie wieder ist jetzt. Wir sind ein Land, dass den Frieden liebt und das in Frieden lebt", so die Verfassungsministerin.

Die Änderungen im Überblick

Novelle des Verbotsgesetzes – die Änderungen kompakt

  • Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror: Jegliches Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit - sei es auch nur von Teilen des Holocaust – ist zu bestrafen. Wir ändern das Gesetz entsprechend und weiten den Straftatbestand aus – indem wir das Wort "gröblich" streichen und somit jegliche Verharmlosung strafbar wird.
  • Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit mangels inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, und zwar obwohl sie von einem Österreicher, aber vom Ausland aus zum Beispiel im Internet begangen werden. Die Ausweitung ist besonders wichtig, weil NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinden.
  • Amts- oder Funktionsverlust bei Verurteilung nach Verbotsgesetz: Künftig soll bei öffentlichen Bediensteten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amts- oder Funktionsverlust führen. Wer nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt wurde, hat im Staatsdienst nichts zu suchen.
  • Einziehung von NS-Devotionalien: Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, wie etwa einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
  • EGVG: Wer sich in anderer Weise als in den im VerbotsG angeführten Straftatbestimmungen nationalsozialistisch betätigt, dem droht künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro im Wiederholungsfall). Damit erhöhen wir die Strafdrohung nochmals weiter an als im Begutachtungsentwurf vorgesehen (4.000 Euro).
  • Symbole- und Abzeichen-Gesetz, sowie Uniform-Verbotsgesetz: Wer in Zukunft Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die Verwaltungsstrafdrohungen im Abzeichen-Gesetz und im Symbole-Gesetz werden angeglichen und auf einheitlich 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Und mit der Einführung von Mitteilungsverpflichtungen im Abzeichen-Gesetz wird auch der Informationsfluss zwischen den Justizbehörden und den Verwaltungsstrafbehörden verbessert. Außerdem wird das Uniform-Verbotsgesetz modernisiert und effizienter gestaltet.
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