Rekord bei Studienanfänger

Höhere Zuschläge – Änderungen bei der Studienbeihilfe

Seit Oktober herrscht auf den Unis wieder Betrieb. Bildungsminister Polaschek (ÖVP) zog Bilanz und informierte über Änderungen bei der Beihilfe.

Lukas Leitner
Höhere Zuschläge – Änderungen bei der Studienbeihilfe
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) verkündete bei einer Pressekonferenz Änderungen für die Studienbeihilfe. (Archivbild)
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

Ab dem kommenden Sommersemester wird es bei der Studienbeihilfe zu Änderungen kommen, wie das Bildungsministerium am Montag informierte. Bezieher mit Behinderung erhalten nämlich ab dann 50 Prozent höhere Zuschläge. Zudem werden die Voraussetzungen für diese Zuschläge sowie für eine Verlängerung der Anspruchsdauer neu geregelt, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

"Es ist mir ein Anliegen, Studierende mit Behinderung besonders zu unterstützen. Gerade ihre Förderung ist entscheidend auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss. Mit dieser neuen Verordnung tun wir das. Sie sieht vor, dass wir die bisherige Studienförderung für diese Personengruppe nicht nur massiv erhöhen, sondern noch treffsicherer machen", betonte Polaschek.

Das ändert sich

Konkret ist mit der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen ab 1. März 2025 eine Angleichung der Studienförderung an die Systematik des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetzes vorgesehen.

Anstatt auf spezifische Krankheitsbilder abzustellen, wird ab dann die verlängerte Dauer des Bezugs der Studienbeihilfe ebenso wie der Anspruch auf einen Zuschlag zur Studienbeihilfe aufgrund des Grades der Behinderung bestimmt.

Für Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent gewährt das Studienförderungsgesetz eine Verlängerung der Anspruchsdauer um zwei Semester. Für jene mit mindestens 60 Prozent ist nunmehr ein um insgesamt drei Semester verlängerter Bezug vorgesehen. Zudem verlängert sich die Anspruchsdauer bei einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent um zwei Semester und im Bedarfsfall zusätzlich um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit.

Außerdem steht Studienbeihilfebezieherinnen und -beziehern mit bestimmten Behinderungen ein Zuschlag von 240 Euro pro Monat zu, der sich bei einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent auf 630 Euro monatlich erhöht.

Polaschek erinnert an weitere Reformen

Polaschek sprach "vom nächsten wesentlichen Schritt in der umfassenden, kontinuierlichen Neugestaltung der Studienförderung, den wir in der vergangenen Legislaturperiode gesetzt haben".

Der Bildungsminister verwies zudem auch auf die Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze. Sie führt allein für dieses Jahr zu einer Anhebung von bisher 15.000 Euro auf 16.455 Euro. Weiters erinnerte Polaschek an die Reform der Studienförderung (2022) und jährliche Valorisierung zentraler Sozialleistungen, wodurch Studien- und Familienbeihilfe um 9,7 Prozent erhöht werden.

Rekord bei Studienanfänger

Weiters zog der Bildungsminister Bilanz über die diesjährige Hochschulstatistik: "Angesichts einer sich ständig ändernden Arbeitswelt brauchen wir Absolventinnen und Absolventen, wie sie gerade die Universitäten hervorbringen: Menschen mit Fachexpertise und umfassenden Knowhow, die mit ihrem Wissen und ihren Ideen eigenständig kreative Lösungen erarbeiten können. Deshalb sind die zu verzeichnenden Steigerungen der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfängern und der Neuzugelassenen ein Beleg für die Attraktivität und den zentralen Stellenwert eines Hochschulstudiums für eine erfolgreiche, berufliche Karriere."

Immerhin sei im Vergleich zum Vorjahr an den öffentlichen Universitäten die Gruppe der Studienanfänger um rund 4 Prozent gewachsen. Mit 45.241 Neuzugelassenen Anfang Oktober ist das der höchste Wert innerhalb der letzten Jahre.

Auch Anstieg bei Abschlüssen

Auch zeigen die vorläufigen Daten, dass die Zahl der Absolventinnen und Absolvent weiter ansteigt – im Oktober 2024 sind um +1,5 Prozent (bzw. rund +500) mehr Studienabschlüsse zu verzeichnen als im Oktober 2023. Bei den Bachelorstudien ist ein Plus von 1 Prozent, bei den Masterstudien von Plus 3 Prozent zu verzeichnen, so die Daten des Ministeriums.

"Die steigenden Zahlen der Studienanfängerinnen und –anfänger sowie die der Abschlüsse an den Universitäten zeigen, dass ein Hochschulstudium für viele nach wie vor attraktiv ist und eine zentrale Rolle spielt. Die aktuellen Rekordzahlen bei den Neuzulassungen belegen zusätzlich die große Attraktivität unserer Universitäten für Studienanfängerinnen und –anfänger und bestätigen, dass die Maßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren in der Universitätssteuerung und –finanzierung gesetzt haben, sichtbar greifen", betonte Polaschek.

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    Denise Auer, IStock (Symbolbild, Fotomontage)

    Auf den Punkt gebracht

    • Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) informierte über Änderungen bei der Studienbeihilfe, die ab dem Sommersemester 2025 in Kraft treten und insbesondere Studierende mit Behinderung betreffen, die höhere Zuschläge und verlängerte Anspruchsdauern erhalten
    • Zudem verzeichneten die Universitäten einen Rekord bei den Studienanfängern und einen Anstieg der Studienabschlüsse, was die Attraktivität eines Hochschulstudiums unterstreicht
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