Österreich

Hohe Strafen, Böller zu Silvester verboten

Silvesterkracher und Böller erfreuen zu Silvester die Wiener – das ist eigentlich streng verboten!

Heute Redaktion
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Böller sind auch zu Sivester verboten. (Archivbild)
Böller sind auch zu Sivester verboten. (Archivbild)
Bild: keine Quellenangabe

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände sind im Wiener Ortsgebiet kategorisch verboten – gerade zu Silvester wird das aber von vielen Menschen ignoriert. Der Lärm kann eine massive Belastung für Mensch und Tier darstellen. Kleinen Kindern, betagten und kranken Menschen sowie Haustieren macht die Lärmbelastung schwer zu schaffen. Noch dazu nimmt der Feinstaubpegel in der Luft durch die pyrotechnischen Spektakel rasant zu.

Die Stadt Wien und die Polizei rufen deshalb dazu auf, auf Silvesterkracher zu verzichten.

Das Hantieren mit Böllern, Knallkörpern, und mehr (ab Kategorie F2) ist im Ortsgebiet ausdrücklich verboten. Rücksichtslosen "Zündlern" von Raketen, Cake Boxen & Co. drohen je nach Schwere des Vergehens Strafen von mehreren tausend Euro. Die Wiener Polizei will bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.

In Wohnhausanlagen tabu

Insbesondere in Wohnhausanlagen ist das Abfeuern von Raketen und lauten Feuerwerkskörpern zudem ausdrücklich untersagt und verboten. "Wir appellieren auch im Sinne der allgemeinen Sicherheit an alle Pyrotechnik-Fans: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und gehen Sie mit gutem Beispiel voran", so Stadtrat Michael Ludwig und Polizeipräsident Gerhard Pürstl.

Jedes Jahr kommt es beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen – auch aufgrund von Fehlfunktionen der Produkte – zu schweren Verletzungen. Meist sind Gesicht und Hände davon betroffen, Narben und der Verlust von Fingern bleiben für den Rest des Lebens ein böses Andenken. Oft stimmt auch die Chemie nicht: speziell in Billigstimporten aus dem Ausland finden sich häufiger chemische Stoffe, die gesundheitsschädigend sind.

Zudem werden durch fehlgeleitete Silvesterraketen immer wieder Brände ausgelöst.

Erlaubt sind ausschließlich pyrotechnische Gegenstände wie Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen.

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