Österreich

Hoher Beamter als Einbrecher: Keine Strafe, er krieg...

Heute Redaktion
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Kopfschütteln bei vielen in der Justiz: Nachdem eine Führungskraft in Südösterreich nach einem Disco-Einbruch vor Gericht äußerst glimpflich davongekommen war (Anm.: Wegen Alkoholisierung bei der Tat, Scheidung und Finanz-Problemen hatte ihm ein Gutachter Schuldunfähigkeit attestiert), konnte jetzt auch im Disziplinarverfahren kein Fehlverhalten festgestellt werden.

Der Fall hatte vor wenigen Jahren für Aufsehen gesorgt: Ein leitender Justizwachebeamter war alkoholisiert im Dienst in eine Szene-Disco eingebrochen und erwischt worden. Vor Gericht wurde der Beamte, der zudem eine hohe Gewerkschaftsposition bekleidet, schuldunfähig gesprochen ("Heute" berichtete).

Von seiner Leiter-Funktion wurde er jedoch für den Zeitraum der Verfahrensdauer suspendiert. Jetzt ist auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes da. Es konnten keine disziplinären Verfehlungen festgestellt werden. Heißt: Er bekommt die Bezüge für die Dauer der Suspendierung (rund 30.000 Euro) retour. "Alleine Alkohol im Dienst ist eine Verfehlung", kritisiert ein Beamter.