Lange ist verhandelt worden, unter dem neuen Arbeitsminister Martin Kocher ging's dann aber doch schnell: Das Homeoffice-Paket ist fertig, wie die Regierung gestern nach dem Ministerrat bekanntgegeben hat. Das sind die Eckpunkte:
Die Arbeit von zu Hause aus ist weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Diese Vereinbarung soll schriftlich erfolgen. Beide Seiten können sie unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen.
Im Homeoffice gelten dieselben rechtlichen Regelungen in Sachen Arbeitszeit und -ruhe wie am Arbeitsplatz.
Passiert im Homeoffice während der Arbeitszeit ein Unfall, greift die Unfallversicherung.
Arbeitsinspektoraten ist es nicht erlaubt, sich aus Kontrollgründen Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
Digitale Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind kein "steuerpflichtiger Sachbezug".
Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten im Homeoffice (etwa für Laptops oder Mobilgeräte) sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein.
Zusätzlich können Kosten etwa für ergonomisches Mobiliar über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Vorerst gelten die Maßnahmen drei Jahre lang. Dann soll evaluiert werden.
Die Homeoffice-Möglichkeit könne "je nach Branche und Erfordernis" ausgestaltet werden, betonte Minister Koch.