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Homo-Ehe: Ganze EU muss Aufenthalt erlauben

Heute Redaktion
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Die Homo-Ehe ist nicht in allen EU-Staaten anerkannt.
Die Homo-Ehe ist nicht in allen EU-Staaten anerkannt.
Bild: picturedesk.com

EU-Staaten dürfen gleichgeschlechtlichen Ehepartnern nicht mehr den Aufenthalt mit der Begründung verweigern, dass die Homo-Ehe bei ihnen nicht anerkannt ist.

Ein Rumäne und sein US-amerikanischer Ehepartner hatten in Belgien geheiratet, doch die Behörden im osteuropäischen Land verweigerten dem US-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung. Ehepartner heterosexueller EU-Bürger bekommen in der Union automatisch die Aufenthaltsgenehmigung, doch Rumänien begründete die Ablehnung damit, dass die Homo-Ehe im Land nicht erlaubt ist.

Das Paar klagte und bekam jetzt vom Europäischen Gerichtshof recht. Die Freizügigkeit von EU-Bürgern – in diesem Fall die die Möglichkeit des Rumänen, sich mit seinem Ehemann in Rumänien niederzulassen bzw. frei zu bewegen – dürfe nicht beschränkt werden.

Die Anerkennung einer einzelnen gleichgeschlechtlichen Ehe, um das Aufenthaltsrecht für den Ehegatten zu erhalten, beeinträchtige nicht das "Institut der Ehe". Der Staat verpflichte sich damit nicht, die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts im nationalen Recht vorzusehen. Die Richter betonten aber , dass es jedem Mitgliedsstaat frei stehe, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen oder nicht. (red)