Erst im August 2024 wurde der Kostenersatz bei Freisprüchen gesetzlich angehoben. Dennoch wollte das Ministerium von Justizministerin Alma Zadic nun einem Beamten nicht zahlen, was ihm eigentlich laut Gericht zustand.
Gegen den Mann war wegen Amtsmissbrauch ermittelt worden, das Verfahen wurde letztendlich aber eingestellt. Als der Justizwachebeamte Anwaltskosten in der Höhe von 6.216,8 Euro ersetzt haben wollte, gab es für ihn eine bittere Überraschung. Zadics Ministerium weigerte sich nämlich, den im Honorar enthaltenen Erfolgszuschlag von 1.722,9 Euro zu übernehmen.
Der Beamte wollte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht über Zadics Ministerium. Mit Erfolg, denn dort bekam der Beamte nun recht. Der im Honorar enthaltene Erfolgszuschlag seines Anwalts würde den "Allgemeinen Honorar-Kriterien" entsprechen, sei also gerechtfertigt, berichtet die "Presse".
Zadic muss also zahlen – in Summe nun mehr als der Beamte ursprünglich gefordert hatte. Denn zu den 6.216,8 Euro aus dem ersten Verfahren kommen nun 1.106,4 aus dem Verwaltungsverfahren hinzu – in Summe macht das also 7.323,2 Euro, die Zadic nun überweisen muss.