Der Angriff von Fußballrowdies auf das Ernst-Kirchweger-Haus in Favoriten im Oktober 2013 hat am Montag sein vorläufiges juristisches Ende genommen. Zwei Hooligans und zwei Gewerkschafter sind teils wegen Hausfriedensbruchs, teils wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die "Heil Hitler"-Rufe wurden außen vor gelassen.
Der Angriff von Fußballrowdies auf das Ernst-Kirchweger-Haus in Favoriten im Oktober 2013 hat am Montag sein vorläufiges juristisches Ende genommen. Zwei Hooligans und zwei Gewerkschafter sind teils wegen Hausfriedensbruchs, teils wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die "Heil Hitler"-Rufe wurden außen vor gelassen.
Vor einem Wiener Derby in der Generali Arena waren mehrere amtsbekannte Fußballfans in das Ernst-Kirchweger-Haus in der Wielandgasse eingedrungen. Die Tür zum türkisch-kurdischen Kulturverein ATIGF brachen sie auf. Zu diesem Zeitpunkt fand dort eine Gewerkschafterversammlung statt.
Einer der Hooligans soll einen Gewerkschafter unter anderem mit mehreren Faustschlägen getroffen haben. Er fasste wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung 14 Monate bedingt aus, ein zweiter bekam wegen Hausfriedensbruchs zwölf Monate. Fünf weitere Fußballfans wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Bei dem Sturm auf das EKH sollen die Rowdies auch "Heil Hitler" gerufen haben. Der mögliche Verstoß gegen das Verbotsgesetz wurde aber nicht verhandelt.
Zwei Gewerkschafter wurden wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie sollen die Angreifer attackiert haben, obwohl diese bereits auf der Flucht waren. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.