Österreich

Horn: Zehn Jahre Haft für 76-jährigen Bombenleger

Heute Redaktion
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Zehn Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete heute am Landesgericht Krems das - nicht rechtskräftige - Urteil für einen 76-Jährigen, der die Bezirkshauptmannschaft Horn am 15. Dezember 2010 mit einer selbst gebastelten, scharfen Bombe in Angst und Schrecken versetzt hatte.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel und auch eines Vergehens nach dem Waffengesetz schuldig. Verletzt wurde damals niemand, weil die Sprengvorrichtung durch einen glücklichen Umstand nicht explodierte. Allerdings wurde das gesamte Gebäude evakuiert. Der Angeklagte nannte bei seinen Einvernahmen als Motiv, dass ihm seiner Meinung nach die Fürsorge Pensionsauszahlungen aus der Schweiz vorenthalten würde.
Richterin Andrea Hüttl hielt dem uneinsichtig wirkenden, leicht aufbrausenden Angeklagten vor, dass sowohl die Version der nassen Zündschnur als auch das Leugnen der Tötungsabsicht neu sei. Gegenüber der Polizei habe er ausgesagt, seinen eigenen Tod in Kauf genommen zu haben, die Bombe hätte große Sprengkraft gehabt und den Sozialarbeiter schwer verletzen oder töten können.

APA/Red.