Österreich

Horror-Clowns drohen bis zu ein Jahr Haft und Geldst...

Heute Redaktion
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Immer mehr Unbekannte mit Clown-Fratzen erschrecken in Österreich Passanten - nun warnt die Behörde vor der Hysterie: Sowohl den Maskenmännern, als auch ihren Opfern droht Gefahr! Und auch die Strafen sind gesalzen.

Abends in einer Clown-Maske spazieren zu gehen ist per se nicht verboten, erklärt Polizeisprecherin Michaela Rossmann im Gespräch mit "Heute". Schließlich würden Narren im Fasching auch nicht wegen furchterregender Kostüme angezeigt. Anders sehe es aus, wenn Maskenmänner mit Waffen drohen oder bewusst Passanten attackieren: Gefährliche Drohung kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Die Polizei versteht momentan keinen Spaß und kündigt "scharfe Konsequenzen" an. Die Geldstrafe kann mehrere hundert Euro betragen. 

Wenn sich weglaufendes Opfer verletzt, ist Clown schuld

Was viele nicht wissen: Strafbar ist nicht nur die Bedrohung. Erschreckt sich jemand (auch wenn der Clown nichts tut) und verletzt sich beim Wegrennen, zählt das ebenfalls als Straftat des Maskierten. Die Rede ist hier nicht nur von verknacksten Knöcheln oder aufgeschundenen Knien. Sollte jemand hysterisch werden und kopflos auf eine vielbefahrene Straße flüchten, könnte das für Opfer und Clown tragisch enden.

Auch Clowns können verletzt werden: Rottweiler griff an

Die Polizei rät von derartigem Schabernack dringend ab. Schließlich könnten Opfer im Affekt auf die Clowns losgehen. Am Sonntag sprang ein Horror-Clown in Kärnten aus einem Gebüsch und wollte eine Spaziergängerin erschrecken.und auch dem Clown verging schnell das Lachen

Ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, müsse im Einzelfall geprüft werden. Wer sich durch eine Clown-Sichtung verängstigt fühle, solle nicht zögern, die Polizei zu verständigen.

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