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Horror-Hotel in Kroatien - Wer zahlt Entschädigung?

Heute Redaktion
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Verschimmelte Matratze, Ekel-Klo: Das hatte eine Familie aus NÖ nicht gebucht. Für vermittelte Unterkünfte haften Plattformen wie "booking.com" jedoch nicht...

Wie Gerald S. und seiner Familie dürfte es mehreren Urlaubern, die über Vermittlungsplattformen im Netz ihr Urlaubs-Quartier buchen, gehen. Der 38-Jährige aus Niederösterreich buchte auf "booking.com" ein günstiges Appartement in Icici (Kroatien). Für zwei Erwachsene und ein Kind kostete das Quartier von Montag, 13.8. bis Samstag, 18.8.2018, insgesamt 400 Euro. Die Realität hatte jedoch wenig mit den Fotos im Netz gemein. Nun hofft er auf eine Entschädigung. Die ist aber gar nicht so einfach, wenn man nicht über ein Reisebüro bucht.

"Dass man um 400 Euro nicht das Beste bekommt, war uns klar, wollten wir auch gar nicht", so der 38-Jährige. Aber was sie vor Ort vorfanden "ist eine Schweinerei", so der Niederösterreicher immer noch erbost.

Verschimmelte Matratze, kaputte Fenster: "Mängel nicht zumutbar"

Die Toilette sei nicht geputzt gewesen. Klopapier habe es keines gegeben, und auch keine Mistkübel. Die Kaffeemaschine sei innen schwarz gefleckt gewesen. Der Geschirrspüler habe nicht funktioniert. Die Küchenschwämme seienh extrem verdreckt und eindeutig nicht ungebraucht gewesen. Auch Außenbeleuchtung vor dem Hotel habe es keine gegeben, "Wir mussten uns den Weg selbst beleuchten. Es war stockfinster", so Gerald S.. Auch die Fenster waren kaputt. "Eines war mit Rollo-Fäden angebunden...es kam uns entgege als wir es öffnen wollten", so der Niederösterreicher zu "Heute".

Was das Fass schlussendlich zum Überlaufen brachte, war aber die verschimmelte Matratze: "Wir wollten keinen Luxusurlaub, aber diese Mängel sind nicht zumutbar", regt sich der 38-Jährige auf.

Wer zahlt Entschädigung? "booking.com" nicht...

Jetzt hofft Gerald S. auf eine Entschädigung. Ob er diese bekommt, ist jedoch unklar. Denn was er nicht wusste: Im Gegensatz zu einer im Reisebüro gebuchten Pauschalreise, haften Plattformen wie "booking.com" nicht für die vermittelten Unterkünfte.

"Heute" hat bei Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum, nachgefragt, wie es rechtlich mit einer Entschädigung aussieht. Grundsätzlich gilt: Plattformen wie "booking.com" fungieren lediglich als Vermittler. "Sollte bei der Vermittlung ein Fehler passieren, kann man "booking.com" rechtlich belangen", so Herrmann. Für die Unterkunft selbst haftet jedoch direkt der Vermieter, der in diesem Fall in Kroatien lebt.

Das können Betroffene machen

De Vermieter ist auch die erste Anlaufstelle bei Beschwerden. Der Vermieter müsse sich laut Herrmann um die Behebung der Mängel oder ein Ersatzquartier bemühen. "Dazu sollten Betroffene den Vermieter nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich auffordern und auch "booking.com informieren", rät Herrmann.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, können Betroffene sich selbst eine Ersatz-Unterkunft suchen und die entstanden Mehrkosten beim Vermieter privat einklagen. (Hier unterstützt der Konsumentenschutz). "Das ist mittlerweile einfacher als früher, da man die Anzeige auch in Österreich einbringen kann", so der Jurist. Dies sei jedoch immer mit einem Risiko verbunden.

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(mp)